@Javaguru:
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Zitat von Javaguru
Unterstelle ich aber anhand dieser Aussage:
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Und? Es kann absolut regelkonform sein, einen an sich zulässigen Aufschlag abzuzählen, nämlich dann, wenn der Spieler seiner (!) Verantwortung nicht nachkommt, den SR von der Zulässigkeit des Aufschlages zu überzeugen. Das war hier offensichtlich der Fall.
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Doch. Er gab als einzige Begründung an, dass er den Ball nicht sehen konnte.
Man kann ja den Ball nicht sehen und trotzdem von einem regelkonformen Aufschlag ausgehen. Einzig die Beschreibung "Ball nicht sehen" hätte ich gerne genauer geklärt: Während der gesamten Aufschlagphase oder nur einen kurzen Augenblick - wenn ja wann? - oder wie ist das gemeint?
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Gut, die Begründung hätte meinetwegen etwas trennschärfer gestaltet sein können, das macht das Ganze aber in der Sache nicht falsch. Das "Hab den Ball nicht gesehen" impliziert ja, daß der SR nicht überzeugt war, ob der Ball z.B. vom Handteller oder den Fingern (grade letzte Woche in der Herren OL (!) von mehreren Spielern durchgängig gesehen) hochgeworfen wurde. Aber genau das kann der SR ja gar nicht genauer spezifizieren, da er es nicht gesehen hat - oder soll er jetzt die ganze Latte (ruhig gehalten, Handteller, geöffnet, rotationsfrei, nahezu senkrecht, ober & hinter Grundlinie, nicht verdeckt, nicht Trikot berührt, fallende Phase, 16 cm, Hand aus Dreiecksraum zurückgezogen) aufzählen, die möglicherweise nicht erfüllt war? Kann doch nicht dein Ernst sein!
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Überspitzt:Fändest Du die Entscheidung, einen Aufschlag abzuzählen in Ordnung, obwohl der Aufschläger einen offensichtlich und für alle anderen Beteiligten und Zuschauer korrekten Aufschlag ausführt, nur weil der SRaT für einen kurzen oder längeren Moment den Ball nicht sieht?
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Insbesondere wenn der Ball beim Verlassen der Hand verdeckt war, der SR nicht in vorigen Sätzen vergleichbare Aufschläge gesehen hat und er den Spieler schon einmal verwarnt hat, fände ich das absolut in Ordnung und nach den Regelungen 2.6.6 und 2.6.6.1 sogar zwingend.
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sonst gäbe es nicht die Aufweichung, dass der SRaT in dem Fall, dass er den Aufschlag nicht komplett während der Aufschlagphase sehen kann, auch annehmen darf (und wohl auch soll), dass der Aufschlag korrekt war.
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Er soll es annehmen, wenn er davon überzeugt ist. In keiner Regel(aufweichung) steht, daß für den SR verdeckte Aufschläge generell als gut anzusehen sind, in den genannten Sätzen steht genau das Gegenteil. Und wie gesagt: In Ausgangspost sind keine Gründe dargelegt, warum der SR da von einem korrekten Aufschlag überzeugt sein sollte.
Zu den weiteren Vorschlägen (SR-Assi holen / SR umsetzen):
Da kann ich TT Trommler nur recht geben: Die Regeln sagen das Gegenteil:
Nicht der SR ist verantwortlich dafür, daß er den Aufschlag beurteilen kann, sondern der Spieler, insofern muß der SR sicherlich nicht (mit Stuhl, SR-Tisch, Zählgerät etc. die Seite wechseln, und das latürnich dann alle 2 Punkte, denn danach schlägt ja wieder der Gegner auf - wäre ein herrlich absurder Sketch ;-) ) die Seite wechseln.
Auch der Verweis auf einen vorgeschriebenen Assi, der dann schnell noch benannt werden sollte, wird durch die Regeln grade nicht gedeckt: Im Gegenteil:
Im neugefaßten Absatz 2.6.6.1 steht: "Wenn
entweder der SR
oder der SR-Assistent...[blablabla nicht sicher, let, 2. mal abzählen]".
Der Vorschlag des zu suchenden Assi wäre nur logisch, wenn da statt des "entweder ... oder" ein "und" stände. Da aber das Zweifeln einer der beiden Personen ausreichend ist, braucht es den Assi logischerweise nicht.
Richard