@Brett13:
Zitat:
Zitat von Brett13
Um dass einigermaßen sicher beurteilen zu können, hätten wir dabei sein müssen. Waren wir aber nicht...
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Richtig, genau darum ging es mir ja, die Beurteilung (Regelunsicherheit) stammte ja von dir. Aber ok, lassen wir das. ;-)
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So weit ich weiß, wird zumindest jeder durch den WTTV ausgebildete Schiedsrichter
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Dann tut es mir leid, wenn ich dich jetzt schocken muß:
Ich bin letzten Nov. im WTTV zum VSR ausgebildet worden und du kannst davon ausgehen, daß das, was ich hier bisher schrieb, dem nicht zu 180° entgegensteht. ;-)
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- ich vermute, dass das in anderen Verbänden nicht wesentlich anders ist -
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Vermute ich genauso, denn genau die obige Sichtweise habe ich vor einigen Monaten hier schonmal geschrieben und bin u.a. von Torsten bestätigt worden. (Leicht zu finden, wenn du in meinen April-Beiträgen suchst)
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Die besagte Regel zur Beurteilung eines Aufschlages ohne Grund so anzuwenden, dass allein die Tatsache, dass ein Spieler einen Aufschlag mit dem Rücken zum Schiedsrichter ausführt, dazu führt, dass der SR den Aufschlag wegzählt, ist ganz sicher nicht im Sinne der Regel und auch nicht im Sinne der Lehrmeinung.
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Wie gesagt: Unter den Bedingungen, daß schon ein let gegeben wurde, die Rückendrehung verhindert, daß der SR den Ball insbesondere beim Abwurf sehen kann und er ähnliche Aufschläge noch nicht in vorherigen Sätzen aus besserer Perspektive beurteilen konnte, ist genau dies aber die Lehrmeinung.
Und warum das nicht im Sinne der Regel sein soll, erschließt sich mir nicht, zum SRA s. unten.
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Mehr als die Info, dass der hier thematisierte SR (ein am Spiel beteiligter SR, der auf Kreisebene, die Aufschläge der gegnerischen Mannschaft weggezählt hat) die Aufschläge deshalb weggezählt hat, weil der (gegnerische) Aufschläger mit dem Rücken zu ihm stand, hast auch du hier nicht bekommen. Alles andere interpretierst du hinein. Hätte, Wenn und Aber bringen hier keinen weiter.
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Jupps, und genau deswegen habe ich mich ja auch nur dagegen verwahrt, das als "offensichtlich regelwidrig" zu kritisieren, denn genau dies geht nur mit hätte, wenn und aber. ;-)
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Zitat von Brett13
Die Regel legitimiert das allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Aufschlag von dem SR und dem SRA nicht beurteilt werden kann. Bei Spielen, die streng genommen regelwidrig ohne SRA mit nur einem SR stattfinden, kann es nicht im Sinne des TT-Sports sein, dass den Spielern Aufschlaghaltungen abverlangt werden, die mit SRA nicht nötig wären.
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Nun, auch mit dieser "Einschränkung" stehen dem Spieler ja unbestreitbar immer noch wahnsinnig viele Haltungsvarianten zur Verfügung, ein unzumutbaren Eingriff in die Rechte des Spielers, wenn es keinen SRA gibt und folglich der SR das alleine beurteilt, ist das wohl kaum.
So sieht es auch die Lehrmeinung, denn auf meinem Lehrgang wurde genau diese Frage ausführlich diskutiert:
Der Vorschlag, der SR hätte dann die Seite zu wechseln, hat für helles Entsetzen des Dozenten gesorgt, und irgendein zusätzlicher SRA braucht dann auch nicht benannt zu werden:
Punktum: Der Spieler hat dann einfach Pech gehabt und muß sich danach richten.
Im übrigen kann der Spieler ja ganz einfach Abhilfe schaffen:
Er muß nur die Seite so wählen, daß der SR im 1. Satz auf der "richtigen" Seite sitzt, schon ist das Problem gelöst.
Im ganz seltenen Fall, daß gleich beide Spieler so merkwürdige Aufschläge machen, daß der SR die nicht sehen kann, muß dann der Seitenwahlverlierer im 1. Satz halt andere Aufschläge machen.
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Das Fehlen eines SRA soll also deiner Meinung nach dazu führen können, dass der Aufschläger nun in der Wahl seines Aufschlages eingeschränkt wird?
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Unter allen oben genannten Bedingungen:
Ja. Und so sieht es auch die Lehrmeinung. Zumindest letztes Jahr, und die Regeländerung dieses Jahr macht nicht ersichtlich, warum das plötzlich anders sein sollte.
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Lösung des Problems: "fehlender SRA" sein.
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Vielleicht sollte man im (fehlendem) SRA halt nicht einen Malus für untere (bis 2. BL (?)) Klassen, sondern einen Bonus für höhere Klassen sehen.
Daß ein Satz "In Spielen, wo kein SRAaT eingesetzt wird, übernimmt der SRaT dessen Aufgaben." in der DTTB WO schon allein aus formalen Gründen ganz nett wäre, würde ich nicht bestreiten. ;-)
Nach deiner Logik müßte ja dann bei Kantenbällen auf der dem SR gegenüberliegenden Seite dann auch gelten: Der SR entscheidet, und der passende Spieler reklamiert dann: "Moment, ich hab Anspruch auf einen SRA, der hätte gesehen, daß das mein Punkt war, du hast laut Regelwerk gar nicht die Kompetenz, das zu entscheiden, also muß der Ballwechsel wiederholt werden und du benennst erst mal einen SRA."
Soll das dein ernst sein? :-D
Richard