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Tatsächlich drücken sich sehr viele Firmen um die Leistungen, die sie auch studentischen Aushilfskräften schulden. Die Überlegung geht eben dahin, daß diese Studenten meist froh sind, einen Job zu haben und wenn jemand auf sein Recht pocht, dann wird eben angedroht, in Zukunft keine Studenten mehr zu beschäftigen, so lassen sich die Leute schon mal schön gegeneinander ausspielen.
Ist einem Freund von mir genau so pasiet, als er mit Hilfe der Gewerkschaft Auszahlung seiner Urlaubstage etc einklagen wollte.
Ganz genau kenne ich mich auch nicht aus, aber ich denke, man muß zwischen kurzfrisitg geringfügiger Beschäftigung und einem "normalen" Teilzeitjob unterscheiden.
Zumindest wenn man über einen längeren Zeitraum regelmäßig arbeitet, darf man als Teilzeitkraft gegenüber Vollangestellten lt. Teilzeitarbeitsgesetz nicht benachteiligt werden. D.h. daß mir die meisten Leistungen zumindest anteilig zustehen.
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