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Alt 08.08.2003, 15:13
Pinguin Pinguin ist offline
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Re: Arbeitsrecht - studentische Aushilfen

Zitat:
Original von Benjamin:
[...] Leistungen laut Tarifvertag (Weihnachstgeld/Urlaubsgrati) nicht zahlen wollen, da er als studentische Auhilfe keinen Anspruch darauf hätte.
Ich habe ihm dann bestätigt, dass die Firma richtig handeln würde, da studentische Aushilfen hier eine Ausnahme darstellen. Jede "normale" Aushilfe wäre im Tairfvertrag integriert, studentische Aushilfen nicht.
Eine juristische Bewertung kann ich nicht geben.

Mich würde aber interessieren, ob "studentische Aushilfe" gleichzustellen ist mit "Werksstudent". In meiner Zeit bei HP habe ich auch nach Stunden gearbeitet. Allerdings waren neben dem Basisstundenlohn noch Urlaubsgeld, Urlaubsvergütung etc. auf den Studnenlohn draufgerechnet worden. Insofern also kein Problem bei dieser Firma
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