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Alt 29.11.2010, 09:22
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Schiri zählt Aufschlag ab

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ich glaube, du vermischst hier zwei Sachen, nämlich 1. ob eine Entscheidung berechtigt ist und 2. ob die für eine (richtige) Entscheidung abgegebene Erklärung den "richtigen Wortlaut" hat. Nicht die Begründung führt zu einer Entscheidung, sondern eine Regel, die richtig oder falsch umgesetzt wird.
Ich vermische gar nichts. Ich hab mich nur an das im OP zu lesende gehalten. Dort steht, dass der SR das "Wegzählen" der korrekt ausgeführten Aufschläge damit begründet hat, weil er sie nicht gesehen hat.

Nur darauf beziehen sich meine Kommentare. Von diesem OP ausgehend ist es nun mal so, dass die Regel falsch angewandt wurde.

Zu 1.: Die Entscheidung war also laut dem was im OP zu lesen ist falsch.

Zu 2.: Das ist in dem Fall völlig egal, denn sowohl die Entscheidung, als auch die Begründung war falsch. Das man eine falsche Entscheidung mit einer richtigen Begründung rechtfertigen können soll, soll ja wohl nicht das Ziel der Übung sein. Oder

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Wenn die Erklärung nicht ganz korrekt ist, z.B. wie hier wegen der Formulierung "Ich habe die Aufschlagausführung nicht gesehen." statt des vielleicht inhaltlich gemeinten "Ich habe die Aufschlagausführung nicht gesehen und bin daher im Zweifel, ob die Ausführung korrekt war." (Antwort zu kurz/zu ungenau), wird dadurch die Richtigkeit der ursprünglichen Entscheidung (Abzählen eines Aufschlags wegen begründbaren Zweifeln an der Korrektheit der Aufschlagsdurchführung bei fehlender Sichtbarkeit) doch überhaupt nicht infrage gestellt. Nur wenn aufgrund einer falschen Annahme einer Regel eine falsche Entscheidung getroffen wird, wird das doch erst relevant. Das kann ich hier erstmal nicht hineininterpretieren.
Hätte, Wenn und Aber wieder. Im OP stand genau folgendes:

"Von den Gästen macht einer einen (regelgerechten) Aufschlag, der aber vom Schiri der Heimmannschaft abgezählt wird.
"
"Jetzt kommt die Begründung: Er kann als Schiri den Ball nicht sehen, wenn der Aufschläger mit dem Rücken zum Schiri steht.
"

Ohne das man nun mit "Wenns" argumentiert gibt es nur eine Schlussfolgerung. Der Aufschlag war korrekt und der SR kannte den Teil der Regel: "das der SR oder der SRA lediglich überzeugt sein muss, dass der Aufschlag korrekt war" nicht.
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