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AW: Schiri zählt Aufschlag ab
Und was sagst du zu der von mir zitierten Regel 6.6.1, nach der SRaT oder SRA bei Zweifeln abzählen dürfen? Das ist das genaue Gegenteil davon, dass es reicht, wenn einer von beiden überzeugt ist. Und so ist es ja auch sinnvoll - einer der beiden sieht ein nicht korrektes Detail bei der Aufschlagdurchführung, die der Kollege nicht sieht und meldet dann Zweifel an der korrekten Durchführung an, mit Verwarnen und Abzählen als Folge. Das führt dazu, dass man entweder beide überzeugen muss, oder sich darauf verlässt, dass der "Abgewandte" sich auf das Urteil des SR-Kollegen verlässt, was er aber nicht muss.
Zur Gültigkeit der Regeln B - wie du richtig festgestellt hast, wird in den Regeln A auf die prinzipielle Gültigkeit der Regeln B hingewiesen. In Regeln B (Abschnitt B1) kannst du dann die genauen Veranstaltungsarten sehen, für die die Regeln B dann auch wirklich gelten - normale Punktspiele sind jedenfalls nicht dabei.
Geändert von Setz-It (30.11.2010 um 10:39 Uhr)
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