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Alt 30.11.2010, 13:21
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Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Puhhhh, warum nur versuchst du mit solch einer Hingabe dir die Regeln zurechtzubiegen

Les dir die Regeln noch mal genau durch und denk da lieber noch mal drüber nach





Es liegt in der Verantwortung des Spielers so aufzuschlagen, dass entweder der SR oder der SRA überzeugt sein kann...
Ich konstruiere gar nichts, Regel 6.6.1 legt fest, dass der SR verwarnen und abzählen kann, wenn er oder der SRA Zweifel an der korrekten Ausführung haben. Da wird nichts hingebogen - das ist genau der Regeltext.
Dass Regel 6.6.1 etwas schärfer formuliert, was in der einführenden Regel 6.6 etwas diffus dargestellt wird, dafür kann ich doch nichts. Ich denke außerdem, dass das "oder" in 6.6 nicht im Sinne von "einer reicht aus" sondern im Sinne von "bzw." zu lesen ist, dann passt es auch besser zu Regel 6.6.1

Dass du in den kopierten Regeltext noch ein "entweder" reingeschmuggelt hast, was im Regeltext so nicht steht, ist ein netter Versuch, deinen Argumenten mehr Nachdruck zu verleihen.

Zitat:


Tischtennisregeln B
Stand Oktober 2010
Bestimmungen für internationale Veranstaltungen (Auszug)
Die nachfolgenden Regeln und Bestimmungen der ITTF gelten, soweit nicht ausdrücklich anders festgelegt, für den Bereich des DTTB. Alle über diesen Rahmen hinausgehenden Bestimmungen dieses Abschnittes wurden nicht mit aufgenommen; sie können im Abschnitt 3 des ITTF-Handbuches nachgeschlagen werden.


Ich denke, auch das sollte hiermit ausreichend geklärt sein...
Die Regeln gelten ja auch. In den Regeln selbst wird aber noch genauer präzisiert, bei welchen Veranstaltungstypen sie zum Einsatz kommen sollen.

Zitat:
Du kannst aber gerne die ITTF-Regeln, die DTTB WO und die WO der Verbände zig mal von vorn nach hinten und wieder zurück lesen und mir dann gerne die Stellen zitieren, die z.B. die ITTF-Regeln B:

3.2 Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent und Schlagzähler
3.2.1 Für jedes Spiel müssen ein Schiedsrichter und ein Schiedsrichter-Assistent eingesetzt werden.
3.2.2 Der Schiedsrichter sitzt oder steht in Höhe des Netzes, und der Schiedsrichter- Assistent sitzt ihm direkt gegenüber auf der anderen Seite des Tisches.


ausdrücklich anders festlegen.
Am Beginn der Regeln B wird der Gültigkeitsbereich für Regeln B näher eingegrenzt. Alle folgenden Regeln gelten dann für diesen Gültigkeitsbereich.

Zitat:
Dann hier auch noch mal der Vollständigkeit halber das Passende aus der WO des DTTB zum Thema Gültigkeit der ITTF-Regeln und was eine offizielle Veranstaltung ist:

2 Spielregeln
Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen
Tischtennisregeln (Teile A und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist.


11 Veranstaltungen
Es gibt folgende offizielle Veranstaltungen:
11.1 Weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben:
Individualmeisterschaften
Ranglistenturniere
11.2 Weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften:
Punktspiele und Mannschaftsmeisterschaften
Pokalmeisterschaften
Du hast vorher argumentiert, dass sich aus den Regeln A die Anwendbarkeit der Regeln B auf den Punktspielbetrieb ergibt. Das stimmt nicht, da in diesen beiden Regelwerken der Punktspielbetrieb nicht aufgeführt wird, insbesondere nicht in der Aufzählung der Veranstaltungsarten in den Regeln B. Das lässt sich leicht überprüfen.

Nun verweist du plötzlich auf die WO, was ja auch richtig ist, da sie ja ein Regelwerk ist, das Punktspiele mitregelt. Wenn die WO sagt, dass die Regeln A und B gelten, akzeptiert sie damit auch den Gültigkeitsbereich der Regeln B, der den Veranstaltungstyp festlegt, zu denen Punktspiele nunmal nicht gehören. Ist vielleicht unglücklich formuliert/nicht ganz durchdacht, aber so ist es nunmal.
Eine Formulierung wie "Die Regeln A, sowie B2-5 sind auch für folgende Veranstaltungen anzuwenden:" wäre eine Formulierung bei der ich diesbezüglich einer Meinung mit dir wäre, weil damit ausgeschlossen wird, dass nur bei den unter B1 genannten Veranstaltungen der Rest der B-Regeln angewendet wird.

Zwei Probleme kannst du damit trotzdem nicht lösen:

1. In sehr vielen Spielklassen tolerieren die Verbände Spiele ohne SRA und teilweise sogar ohne SRaT, in denen dann SR Aufgaben des SRA übernehmen oder Spieler (satzweise) Aufgaben des SRaT übernehmen und die Regeln entsprechend ausgelegt werden müssen. Kann/sollte man gegen solche Spielbedingungen einen Protest einlegen, wenn sie direkte Auswirkungen auf die Anwendbarkeit grundlegender Aufschlagregeln haben, wie Du argumentierst?

2. Wenn man die Regel 6.6 so eng auslegt wie du, kommt es zwangsläufig zum Widerspruch mit Regel 6.6.1. Da braucht man eine Auslegung, um den Widerspruch zu lösen, die du bisher nicht geliefert hast. Ich denke, wenn man das Wort "oder" nicht wie du auf die Goldwaage legt und eigenmächtig als "entweder ... oder ..." verstehen möchte, wäre man dichter am eigentlichen Sinn der Regel.

Darüber hinaus finde ich dein Getue mit "einfach mal die Regel lesen", "so schwer ist es doch nicht zu verstehen" usw. überheblich und unnötig.
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