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Zitat von Setz-It
Und was sagst du zu der von mir zitierten Regel 6.6.1, nach der SRaT oder SRA bei Zweifeln abzählen dürfen? Das ist das genaue Gegenteil davon, dass es reicht, wenn einer von beiden überzeugt ist. Und so ist es ja auch sinnvoll - einer der beiden sieht ein nicht korrektes Detail bei der Aufschlagdurchführung, die der Kollege nicht sieht und meldet dann Zweifel an der korrekten Durchführung an, mit Verwarnen und Abzählen als Folge. Das führt dazu, dass man entweder beide überzeugen muss, oder sich darauf verlässt, dass der "Abgewandte" sich auf das Urteil des SR-Kollegen verlässt, was er aber nicht muss.
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"Nicht muss"...
Ich möchte den SR-Kollegen sehen, der auf der "abgewandten" Seite sitzt und sich nicht auf den Kollegen verlässt, der ihm gegenüber sitzt und den Aufschlag komplett sehen und entsprechend beurteilen kann.
Das ODER in 6.6.1 ist so zu verstehen, dass der SRaT oder SRA - je nachdem, wer von beiden den Aufschlag überblicken kann - über die Korrektheit des Aufschlags entscheiden kann. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen der SRaT zwar nicht den gesamten Aufschlag beurteilen kann (z.B. im Gegensatz zum SRA), aber das, was der SRaT vom Aufschlag sieht, bereits als zweifel- oder fehlerhaft erkennt, unabhängig davon, was der SRA sieht.
Ich verstehe diese Diskussion zugegebenermaßen nicht. Das riecht mir zu sehr nach Paragrafenreiterei und Korintenkackerei. Es ist doch klar, wie das ODER gemeint und zu verstehen ist. Natürlich ist damit NICHT gemeint, dass in dem Fall, wenn der SRaT nur den Rücken vom Aufschläger sieht und ansonsten nichts vom Aufschlag, er damit einen begründeten Zweifel hat und zu sanktionieren beginnen kann, obwohl ihm ein SRA gegenüber sitzt, der die Korrektheit bestätigen kann/könnte.