hi,
@moriaty
hier der genaue text der ausländerregelung lt. neuestem beschluss:
"Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muss ständig ihrer Sollstärke entsprechen. Für die Spielklassen unterhalb der 1. Bundesliga gilt: Die Anzahl der Stammspieler mit deutscher Staatsangehörigkeit und der Stammspieler ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die bisher noch für keinen ausländischen Verband/Verein eine Spielberechtigung besessen haben, muss in einer Mannschaft mindestens der Sollstärke minus 2 entsprechen." (WO E 5.2)
d.h.: es müssen bei 6er-mannschaften 4 deutsche spieler auf dem meldebogen stehen (das kann auch an 7, 8, 9 und 10 sein, wenn die spielstärke dieses zulässt). weiterhin darf nur ein ausländer aus einem nicht-ettu, eu, oder eu-assoziiertem staat eingesetzt werden.
hoffe geholfen zu haben, ansonsten immer her mit den fragen
mfg
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