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Da mußt Du zwischen tariflichen Ansprüchen und gesetzlichen Ansprüchen unterscheiden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, genereller Urlaubsanspruch etc sind gesetzliche Regelungen und Mindestansprüche, die ein Unternehmen natürlich nicht mal so einfach im Vertrag ausklammern kann.
Die tariflichen Regelungen sind eine Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vertreten durch Verband und Gewerkschaft) gibt es hier keine Regelungen für Aushilfskräfte, dann können die Bedingungen zwischen Arbeitgeber und Aushilfe frei ausgehandelt werden, wobei eben natürlich die gesetzlcihen Mindestanforderungen beachtet werden müssen.
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