Zitat:
Zitat von Kachelwald Waldner
Erstmal danke für die ausführliche Information. Das die HTTV JO nur für Hessische gültig ist, kam in dem Artikel tatsächlich nicht rüber.
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Ist aber sonnenklar : Der Anhang 2.1. der JO regelt klar und eindeutig die Hessischen Meisterschaften, der Anhang 2.2 klar die Kreis- und Bezirksmeisterschaften. Und dort steht :
2.2.6
Die Setzung und Auslosung obliegt dem Kreis- bzw. Bezirksjugendwart. Der Kreis- bzw. Bezirksjugendwart erstellt aufgrund der Kreis-, Bezirks- und Verbandsranglisten eine Setzliste. Damit ist klar dass der zurückgetretene BJW zumindest
seine Befugnisse nicht überschritten hat.
Wenn dann in dem besagten Rundmail nur auf 2.1. Bezug genommen wird - sorry dann unterstelle ich dem Mailversender - der ja bekanntermassen sehr WO-kundig ist - doch einen gewissen Vorsatz.
Dem Autor des hier auch zitierten Zeitungsbericht allerdings ist zu Gute zu halten dass er genau auf diesen Sachverhalt der Gültigkeit nur für die Hessischen Meisterschaften auch hingewiesen hat.