Zitat:
Zitat von freddy1994
jetzt die Frage, wäre es möglich laut WO, dass wir dass Verbandsspiel verlegen müssen/können ?
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Hi Freddy,
zunächst würde ich dir den Tipp geben, wenn es um Fragen zur Regelauslegung geht, das entsprechende Regelforum zu nutzen, da tummeln sich die Experten (auch aus dem BATTV).
Nun, verstehe nicht so ganz, warum das Thema hier (und auch im BL Thread) auf so großes Interesse stößt...? Die Argumente wurden ja offline zwischen allen Beteiligten schon zur Genüge ausgetauscht. Aber gut, da es nun öffentlich diskutiert wird, möchte ich auch meinen Senf dazu geben.
Folgende Abschnitte aus der WO dürften für diese Frage relevant sein:
Punkt 33.4 der WO:
In begründeten Fällen soll die zuständige Stelle eine Verlegung anordnen.
Begründete Fälle sind insbesondere [...]
In der Liste taucht der Spezialfall Kollision Runde-Pokal nicht auf. Jedoch ist die Liste ja nicht vollständig und hat mit der o.g. Formulierung explizit eine "Öffnungsklausel". Insofern liegt es wohl im Ermessen des Spielklassenleiters, bei Nicht-Einigung der beiden Mannschaften eine Verlegung anzuordnen oder eben nicht.
Weiterhin dürfte folgendes relevant sein:
WO 30.2:
Hier ist der Hinweis auf 30 Minuten minimaler Einspielzeit zu finden.
Anzumerken ist hierzu, dass ein vorheriges Spiel an anderer Location natürlich nicht als "Einspielen" im Sinne der WO zählt, da es ja gerade darum geht, sich auf die jeweiligen Spielbedingungen vor Ort einzustellen.
Es ist halt sehr unglücklich gelaufen, dass wir nun bis zu 3 Spiele (Verbandsspiel, Pokalhalbfinale und gegebenenfalls Pokalfinale) an einem Tag machen müssen, aber sofern das zeitlich irgendwie hinhaut (und der Pokalspielleiter war ja immerhin bereit, den Herren B Pokal etwas später beginnen zu lassen), ist dem wohl so.
Im gegenseitigen Einvernehmen hätte man natürlich das Verbandsspiel verlegen können und es gibt sicherlich viele Mannschaften, bei denen sich mit einer Vorlaufzeit von mehr als 4 Wochen vor dem eigentlichen Termin ein Ausweichtermin hätte finden lassen. Aber darauf besteht nun mal kein Anspruch und es kann vorkommen, dass eine Mannschaft angibt, innerhalb von 4 Wochen an keinem einzigen Tag eine Halle zur Verfügung zu haben und deshalb nicht verlegen kann.
Dass ein Spielklassenleiter unter diesen Voraussetzungen nahezu gezwungen ist, das Spiel am angesetzten Termin stattfinden zu lassen, kann ich auch irgendwo nachvollziehen.
Möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden.
Gruß, Dominik