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Alt 13.12.2010, 13:05
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Im Handbook for match officials, der Grundlage für SR-Entscheidungen, ist von "clearly visible" die Rede, damit ist die in der Infoveranstaltung gegebene Info wohl so nicht ganz korrekt gewesen.
Auch sonst ist es sicher nicht glücklich, dass von Spiel zu Spiel unterschiedlich verfahren wird. Allerdings ist bei einigen Regeln auch Ermessensspielraum für die SR gegeben. Da passiert es dann, dass es dem einem SR vielleicht egal ist, während ein anderer sich, wie in deinem Fall, (berechtigterweise) dran aufhängt.
Nicht nur im Handbook, sondern auch in den TT-Regeln selbst, unter B 2.1.3, heißt es "clearly visible", also "deutlich zu erkennen" und in der Tat nicht "vollständig lesbar". Und damit war die Info aus seiner Infoveranstaltung doch korrekt ?

Die Entscheidung, ob "Joo***mig?" mir ausreicht, um auf den Belag zu schließen, ist daher eine ganz normale Ermessensentscheidung an Hand der konkreten Situation. Wenn ich "ja" sage, heißt das nicht, dass mir die Regel egal ist, und wenn ich "nein" sage, heißt es nicht, dass ich dem Spieler Böses will.

Insofern kann auch die Aussage "Wenn ein Buchstabe fehlt, darfst Du nicht spielen" nicht pauschal stehenbleiben. Das gilt zweifellos für "Curl P1 *", weil es auf das R ankommt, aber in meinem Ermessen nicht für die Aufschrift " *ENERGY 05 Butterfly 14-001 ", schon wegen der Nummer.

Fazit: Die Diskussion lässt sich nicht allgemein lösen, es kommt immer auf die konkrete Situation an.
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