hi,
ich finde, dein vorgehen war absolut richtig pete. ihr (pete und frank) legt aber trotzdem die regel über den schlägerwechsel (internationale tt-regeln B 5.2.5) falsch aus.
dem spieler, der den schläger zerbricht, muss vorsatz nachgewiesen werden. laut karlheinz schuster (beisitzer im sr-ausschuss des dttb) reicht es nicht aus, wenn ein spieler seinen schläger aus wut auf den boden dotzt und dieser dann zerbricht, da er vielleicht (oder wahrscheinlich) nicht die absicht hatte, dass sein schläger zerbricht. in diesem fall darf der spieler seinen schläger also wechseln.
als beispiel für den vorsatz hat herr schuster angegeben, ein spieler zerbricht seinen schläger, nachdem er ihn wechseln wollte und vom sr darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das nur noch möglich ist, wenn der schläger kaputt ist. das wird aber hoffentlich nie so vorkommen
gruß.