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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?
Die Regel ist doch relativ klar verständlich:
Nachbehandeln von Belägen ist verboten.
Durch tunen setzt du den Belag ja nicht wieder in den Urzustand zurück sondern du tunst (=Veränderung durch chemische Mittel) ihn und er hat unter Umständen ähnliche Eigenschaften wie ein neuer Belag.
Und da liegt der klare Regelverstoß: Behandlung eines Belags mit verbotenen Mitteln bzw. verbotene "Änderung" des Belags bzw dessen Eigenschaften.
Mit Pflege hat das doch nix zu tun. Auch ist da kein Interpretationsspielraum vorhanden.
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