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Alt 16.12.2010, 13:35
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AW: Tuning legal - Interpretationsfrage?

Hört sich in meinen Augen eher nach Petrolium an, als nach Paraffin.
"Lampenöl" ist wahrscheinlich kein genau definierter Begriff, so dass da theoretisch alles mögliche drin sein kann.
Mein Lampenöl besteht jedenfalls zu 100% aus Paraffinöl. Und dieses Paraffinöl wird ja auch zum tunen genommen.

Also extra für euch hab ich mal die gesetzlichen Warnhinweise rausgesucht:

Paraffinöl:
R11: Leicht entzündllich
R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S16: Vorn Zündquellen fernhalten/ Nicht rauchen
S23: Dämpfe nicht einatmen.
S24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.


Imperial Biocleaner Belagreiniger:
R11: Leicht entzündllich
R38: Reizt die Haut
R51: Giftig für Wasserorganismen
R53: Kann in Gewässern langfristige Schäden verursachen
R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S9: Behälter an gut gelüftetem Ort aufbewahren
S16: Vorn Zündquellen fernhalten/ Nicht rauchen
S23: Dämpfe nicht einatmen.
S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.


So viel zu den Relationen.

EDIT: Hab nochmal nachgeschaut. Für Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren ist Paraffin doch leider sehr schädlich.

Geändert von RedStar (16.12.2010 um 14:02 Uhr)
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