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Alt 17.12.2010, 12:44
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Pinguin Beitrag anzeigen
... Die noch existierenden Schwachstellen jetzt zu einer pauschalisierten Verteufelung des ganzen Vorgehens heranzuziehen hilft keinem was. ...

Ebenso kann ich es nicht verstehen wenn sich jemand darüber aufregt, dass ein Belag, dessen Namen nicht eindeutig erkennbar ist, der nicht mehr ganz eben ist und wo evtl. das Holz noch uneben ist, "auf einmal" verboten wird, auch wenn er "fast neu" (20 Jahre?) ist. Wieviel Geld gibt jeder von uns im Jahr für sein Hobby aus? Wenn man mehrere Hundert Euro für Fahrt- und Übernachtungskosten und Startgelder ausgeben kann, dann sollte es an 30-70 EUR für einen neuen Belag alle 3-5 Jahre auch nicht scheitern. Das zumindest meine Meinung.
Danke für deine ausführliche Erklärung des miniRAE-Verfahrens. Ich will es auch gar nicht verteufeln, sondern weise nur darauf hin, dass auch bei korrekt geklebten Belägen das miniRAE durch Beschaffenheit des Schwamms oder Holzes wegen dort enthaltener VOC anschlagen kann, was von den Regeln bislang nicht verboten ist. Das kann man natürlich dann auch als Nachbehandlung ansehen...

Ansonsten bin ich ganz deiner Meinung.

Zitat:
Zitat von Hdd Beitrag anzeigen
1.) Der Belagname war eindeutig identifizierbar (aber nicht vollständig lesbar).
2.) Die Beläge sind vollkommen eben; aber das alte Barnaholz leider nicht.
3.) Ich habe nach den BM über 100 € für neue Beläge und alte Barnahölzer ausgegeben. Aber alle dieser Hölzer haben den Ebenheitstest nicht bestanden (das Originalbarnaholz wird seit über 40 Jahren nicht mehr hergestellt). Einen roten "Joola Amigo" Belag habe ich nirgendswo erhalten. Ich habe mir inzwischen zwei TSP Beläge (miracle) besorgt und werde die testen; aber ohne allzuviel Hoffnung.
4.) In meiner TT-Laufbahn (seit 53 Jahren) hat noch nie ein Gegner einen Protest gegen mein Material geäußert. Selbstverständlich nicht, da ich von Anfang an mit kurzen Noppen (Brettchen) gespielt habe und meine "Erfolge" durch Laufarbeit, Kondition , ... erzielt habe. Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass ich durch die Richtlinien zur Schlägerkontrolle, die sicher erlassen worden sind, um einen anderen Spielerkreis zu eliminieren, nun als Kollateralschaden getroffen werde.
Gruss Hdd
Zu 1.: der Belag soll nicht identifizierbar sein, sondern u.a. der Belagname soll deutlich erkennbar/sichtbar sein. Fehlende Buchstaben/abgeschnittener Name -> nicht deutlich erkennbar.

Zu 2.: Hier bin ich völlig deiner Meinung, dass 0,2 mm Abweichung wohl ziemlich wenig sind, und wahrscheinlich manch Tischler damit ein Problem haben dürfte, so eine Ebenheit zu erhalten.

Zu 3.: Siehe 2. - ich finde 0,2 mm deutlich zu wenig, aber wenn es nunmal so ist, ist es ziemlich egal, wieviel Geld man ausgibt, um weitere krumme Hölzer zu erwerben. Dass es den Belag nicht mehr gibt, ist für dich sicher schade, aber bei allen auslaufenden/nicht mehr zugelassenen Belägen ein generelles Problem, das ist etwas, womit sich jeder Betroffene auseinandersetzen muss und keine persönliche Schikane gegen dich.

Zu 4.: das solltest du nicht so persönlich sehen. Fehlende Ebenheit des Holzes und der Beläge, abgespielter Zustand, Nichtzugelassensein eines Belages usw. können bei Abweichungen seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten theoretisch zum "Rausziehen" des Schlägers führen, wenn es nicht passiert ist, ist es Glück für den Spieler.
Dass sich keiner beklagt, heißt nicht, dass dann auch die Regeln eingehalten worden sind. In einer bestimmten Situation werden dann eben mal die für alle gültigen Regeln überprüft, und dann fallen vielleicht verschiedene Schläger aus den unterschiedlichsten Gründen raus:

-nicht mehr zugelassener Belag
-nicht sichtbarer Belagsname
-VOC nachweisbar
- unebener Belag/unebenes Holz
-völlig abgespielter Belag
usw...

Du hast ja nach deinen Angaben mindestens zwei Punkte erfüllt, dass der Schläger da als unzulässig eingestuft werden kann, sollte einleuchten.

Geändert von Setz-It (17.12.2010 um 12:47 Uhr)
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