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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Wenn irgendwo steht, "dass der Name deutlich sichtbar" sein soll, finde ich es schon ziemlich um die Ecke gedacht, dass dann ein Bruchstück des Namens dafür ausreichen können soll.
Würde man in ein Formular, in dem steht "Bitte den Vornamen deutlich sichtbar eintragen" einfach bloß den halben Namen eintragen oder Buchstaben weglassen und dann argumentieren, dass Vollständigkeit nicht gefordert war? Ich weiß ja nicht...
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