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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ja, dann ist die Regel für dich meinetwegen unsinnig, viele andere empfinden auch bestimmte Regeln als unsinnig, wichtiger ist ja, dass du sie einfach als gültige Regel wahrnimmst. Würdest du bei deinem Düsseldorf-Beispiel den Namen lieber gleich richtig schreiben, wenn du den Brief sonst zurückgeschickt bekommst?
Der Belagname muss sichtbar sein, da steht nicht, dass nur mindestens ein gewisser Teil des Belagnamens sichtbar sein soll und es steht auch nichts davon, dass über den sichtbaren Teil eines abgekürzten oder unvollständigen Belagnamens der Belagname irgendwie ermittelbar sein soll.
Ist mir aber auch egal. Wäre bloß schade, wenn du wegen so einer Kleinigkeit in die nächste Kontrolle reinrasselst und dann gefrustet den schönen Sport an den Nagel hängst.
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