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Solange die Spielberechtigung vom bisherigen Verein nicht gelöscht wurde, ist er nach wie vor für diesen Verein spielberechtigt und es muß ein Wechselantrag gestellt werden.
Der Verein ist allerdings verpflichtet die Spielberechtigung zu löschen, sobald ein Spieler aus dem Verein austritt. Leider tun das die meisten Vereine nicht.
Wir mussten sogar schon einen Wechselantrag für einen Spieler stellen, der 15 Jahre zuvor mit dem TT aufgehört hatte. Beim Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung wurde uns dann mitgeteilt, daß dieser Spieler noch eine Spielberechtigung besitzt. Zum Glück reichte die Zeit noch für einen Wechselantrag.
Es gibt in Hessen auch noch so eine Regelung mit einer ruhenden Spielberechtigung, die dann eintritt, wenn der Spieler (3 ?) Jahre nicht mehr aktiv gespielt hat. Unabhängig vom Löschen der Spielberechtigung. Dies wird aber von Verband zu Verband unterschiedlich sein.
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