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Zitat von tate
Interessanter Vorschlag. Eine Stellungnahme des Tíschtennishandels würde mich auch mal interessieren. Denn einer der Spieler (aus der 80er-Klasse übrigens), dessen Schläger aufgrund in Summe zu dicker Beläge (mehr als 6 mm statt der erlaubten 4,04 mm) aus dem Verkehr gezogen wurde (1 Einzel wurde mit 3 mal 0:11 gegen ihn gewertet), hatte sich - um bei den "Westdeutschen" sicherzugehen, mit einem regelkonformen Schläger zu spielen - seinen Schläger in einem namhaften Tischtennisgeschäft in Dortmund ein paar Tage vorher neu belegen lassen! Offenbar sind die Mitarbeiter des Tischtennis-Fachhandels aber auch nicht so ganz sattelfest, was die Regeln bezüglich der Materialien angeht. Einen solchen Schläger hätten sie natürlich gar nicht montieren dürfen! Und sollte der Kunde tatsächlich selbst den Wunsch geäußert haben, dass man sein Holz mit Belägen dieser Dicke belegt, hätte er auf die Regel mit der maximalen Gesamtbelagsdicke hingewiesen werden müssen. Das wurde er in diesem Fall aber nicht.
Interessant war in diesem Fall auch Folgendes: Der Spieler hat die Belagstester gebeten, ihm schriftlich zu bestätigen, dass der Schläger aufgrund der zu dicken Beläge nicht den Regeln entsprach und er damit auf den "Westdeutschen" nicht weiterspielen durfte. Denn er wollte den Schläger am nächsten Tag in dem Tischtennisshop reklamieren und aus dem Grund dessen Mitarbeitern ein stichhaltiges Beweismittel für seine berechtigte Reklamation präsentieren. Eine solche Bestätigung hat ihm das Schlägertestteam aber nicht gegeben. Das fand ich dann schon ziemlich merkwürdig ...
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Man kann sich im Shop doch alles mögliche basteln lassen, der Kunde ist König. Einen 6 mm dicken Belag gibt es standardmäßig im Handel meines Wissens gar nicht, so dass so etwas natürlich nur auf besonderen Wunsch des Kunden montiert worden sein kann. Dass ein Shop bei exotischen Sonderwünschen, und anders kann man das mit den 6 mm ja wohl kaum nennen dann auch noch standardmäßig fragen muss, ob der werte Spieler geruht, diesen Schläger auch im Wettkampfbetrieb einzusetzen, wäre vielleicht schön, aber ist doch keine Pflicht. Wenn mir als Shopbetreiber jemand mir einem völlig kaputten, krummen Holz ankommen würde und viel zu klein geschnittene, nicht mehr zugelassene Beläge draufgeklebt haben will, würde ich von einem Funschläger ausgehen und das nicht weiter hinterfragen. Wer am Wettkampfbetrieb teilnehmen möchte, sollte zumindest mal die Regeln gelesen haben, da wird einem das mit den 6 mm ganz schnell klar. (Regel A4.3) Das kann einem kein Shop abnehmen. Ein heimliches Kleben mit VOC-Kleber durch den Shop fänd ich schon eher problematisch.