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Alt 28.12.2010, 01:38
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
- Vielen Dank an Umpire, dass er noch einmal sachlich festgehalten hat, wer in Sachen Regelauslegung im nationalen Spielbetrieb das Sagen hat. ...

Genau an diesen Umstand wird sich jeder Schiedsrichter, der sich als Dienstleister für die Spieler und den Sport begreift, auch halten: Wenn es in der Praxis Ausführungsbestimmungen zu Regeln gibt, dann werden diese auch befolgt...
Ich sage es mal noch ein Mal: Regelauslegungen - gerne, aber sie sind nicht bindend.

Umpire hat sich auf SRO des DTTB berufen, dort kommt das Wort "Ausführungsbestimmungen" nur ein einziges Mal vor, und zwar hier:

Zitat:
9.1  Die  vorliegende  Schiedsrichterordnung  ist  für alle Mitgliedsverbände  bindend.  Sie  tritt mit Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft.

9.2  Der  SRA  legt  ergänzende  Definitionen  und 
Ausführungsbestimmungen  in  einer  eigenen  Geschäftsordnung  gemäß  Satzung  §  32  Ziffer  2 nieder.
Was bedeutet, nach meinem Verständnis: Ausführungsbestimmungen für SRO des DTTB dürfen sie gerne machen, aber an den TT-Regeln herumbasteln erlaubt dieser Paragraph nicht.

In dem Paragraph 3.2 der SRO des DTTB, auf den sich Umpire berufen hat, steht:

Zitat:
3.2  Zu  den  wesentlichen  Aufgaben  des  SRA  ge-
hören:
   Beratung der Mitgliedsverbände  in schiedsrich-
terlichen Angelegenheiten

    Zusammenarbeit mit den VSRO

   Durchführung  einer  jährlichen  Arbeitstagung 
mit allen VSRO

   Unterstützung  der  Mitgliedsverbände  durch 
Ausbildungsempfehlungen  mit  verbindlichen 
Mindeststandards  für die VSR-Ausbildung und 
die Herausgabe verbindlicher einheitlicher Prü-
fungsfragen  für  den  allgemeinen  Regelteil  der 
schriftlichen VSR-Prüfung

    Aus-  und  Weiterbildung  von  Nationalen 
Schieds  richtern (NSR)

    Einsatzplanung  von  Schiedsrichtern  auf 
Bundes- und  internationaler Ebene, sofern von 
der ETTU und ITTF nicht anders geregelt

    Vergabe und Aberkennung von SR-Lizenzen auf 
Bundesebene

   Überwachung  einer  einheitlichen  Anwendung 
der  internationalen  Tischtennisregeln  und  Er-
stellung von Gutachten in strittigen Fällen

    Zusammenarbeit mit SR-Organisationen ande-
rer Nationalverbände,  den Gremien  der  ETTU 
und ITTF sowie den Organisationen des Behin-
dertensports
Kein Wort darüber, das ihre "Gutachten" verbindlich sind.

Was zum Schluss führt, dass die Regelauslegungen des DTTB nicht bindend sind.
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