Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
- Vielen Dank an Umpire, dass er noch einmal sachlich festgehalten hat, wer in Sachen Regelauslegung im nationalen Spielbetrieb das Sagen hat. ...
Genau an diesen Umstand wird sich jeder Schiedsrichter, der sich als Dienstleister für die Spieler und den Sport begreift, auch halten: Wenn es in der Praxis Ausführungsbestimmungen zu Regeln gibt, dann werden diese auch befolgt...
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Ich sage es mal noch ein Mal: Regelauslegungen - gerne, aber sie sind nicht bindend.
Umpire hat sich auf SRO des DTTB berufen, dort kommt das Wort "Ausführungsbestimmungen" nur ein einziges Mal vor, und zwar hier:
Zitat:
9.1 Die vorliegende Schiedsrichterordnung ist für alle Mitgliedsverbände bindend. Sie tritt mit Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft.
9.2 Der SRA legt ergänzende Definitionen und
Ausführungsbestimmungen in einer eigenen Geschäftsordnung gemäß Satzung § 32 Ziffer 2 nieder.
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Was bedeutet, nach meinem Verständnis: Ausführungsbestimmungen für SRO des DTTB dürfen sie gerne machen, aber an den TT-Regeln herumbasteln erlaubt dieser Paragraph nicht.
In dem Paragraph 3.2 der SRO des DTTB, auf den sich Umpire berufen hat, steht:
Zitat:
3.2 Zu den wesentlichen Aufgaben des SRA ge-
hören:
Beratung der Mitgliedsverbände in schiedsrich-
terlichen Angelegenheiten
Zusammenarbeit mit den VSRO
Durchführung einer jährlichen Arbeitstagung
mit allen VSRO
Unterstützung der Mitgliedsverbände durch
Ausbildungsempfehlungen mit verbindlichen
Mindeststandards für die VSR-Ausbildung und
die Herausgabe verbindlicher einheitlicher Prü-
fungsfragen für den allgemeinen Regelteil der
schriftlichen VSR-Prüfung
Aus- und Weiterbildung von Nationalen
Schieds richtern (NSR)
Einsatzplanung von Schiedsrichtern auf
Bundes- und internationaler Ebene, sofern von
der ETTU und ITTF nicht anders geregelt
Vergabe und Aberkennung von SR-Lizenzen auf
Bundesebene
Überwachung einer einheitlichen Anwendung
der internationalen Tischtennisregeln und Er-
stellung von Gutachten in strittigen Fällen
Zusammenarbeit mit SR-Organisationen ande-
rer Nationalverbände, den Gremien der ETTU
und ITTF sowie den Organisationen des Behin-
dertensports
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Kein Wort darüber, das ihre "Gutachten" verbindlich sind.
Was zum Schluss führt, dass die Regelauslegungen des DTTB nicht bindend sind.