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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Das Problem, dass Beläge auf den Markt kommen, die deutlich mehr ppm ausdünsten als erlaubt, ist allen (!!!) Beteiligten der ITTF und des DTTB bekannt und ich denke auch dem WTTV.
Der DTTB hat ja versucht darauf zu reagieren und bei der ITTF eine Lizensierung des OGs in Kombination mit dem Schwamm zu erwirken. Diese Regelung ist aber abgeschmettert worden. Die Hersteller haben sich erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt, dass sie für das Auslüften der Beläge verantwortlich sind und somit nur noch Beläge in den Handel kommen, die die zulässige ppm Norm einhalten.
Damit sind die Bemühungen, den Hersteller für die Zulässigkeit der Beläge in die Pflicht zu nehmen, gescheitert. D.h. wir haben jetzt die absurde Situation, dass Beläge, die nicht den Richtlinien entsprechen, verkauft werden dürfen, aber vom Spieler (der davon nichts weiß) nicht gespielt werden dürfen.
Wenn die Einhaltung der ppm-Norm aber nicht beim Hersteller eingeklagt werden kann, der Spieler aber keine Möglichkeit hat, die Zulässigkeit seines Belags zu überprüfen, dann ist diese Regelung einfach nur eine geistige Totgeburt, die möglichst schnell beerdigt werden sollte.
Gruß, Gabi
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Mein Schläger stinkt wenigstens nur von einer Seite!
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