Zitat:
Zitat von Hdd
Ich habe mittlerweile den Schiedsrichterausschuss des WTTV angeschrieben und um eine Stellungnahme zu zwei Punkten gebeten.
1.) Welchen Sinn macht es, die Prüfung auf Belagebenheit (nicht Holzebenheit) mit digitalen Messgeräten, die durch Boostern "gewachsene" Beläge aufdecken soll, bei Brettchchenspielern durchzuführen?
2.) Reicht es, den Belag wie in Punkt 4.1 der RL zur Schlägerkontrolle beschrieben, identifizieren zu können oder muss der Belagname vollständig lesbar sein?
Gruss Hdd
|
Erfreulich schnell hat der Vorsitzende des Schiedsrichterausschusses geantwortet.
Zu 1.) Er sieht es als ziemlich aussichtslos an, die ITTF - Richtlinien zur Prüfung auf Belagebenheit dahingehend zu ändern, dass sie bei Brettchenspielern entfällt.
PS. Wir sind uns wahrscheinlich alle darüber einig, dass es vollkommen sinnlos ist, bei Schlägern ohne Schwammmunterlage zu prüfen, ob der nicht vorhandene Schwamm behandelt wurde. Aber eine Regel entsprechend zu ergänzen, scheint schwierig.
Zu 2.) Wie auch schon hier beschrieben, ist man sich auch unter Schiedsrichtern nicht einig darüber, was "deutlich sichtbar" bedeutet. Für die einen reicht es, den Belag eindeutig identifizieren zu können; andere meinen, dass der Belagname vollständig lesbar sein muss. In dem von mir beschriebenen Fall mit den drei nicht sichtbaren Buchstaben liege daher ein Zweifelsfall vor, in dem Schiedsrichter unterschiedlich urteilen könnten.
Ich werde also bei den DSM mit einem Schläger antreten, bei dem auf der Rückhandseite drei Buchstaben des Belagnamens nicht lesbar sind und hoffen, dass die SRaT das durchgehen lassen; meine beiden Ersatzschläger werden wahrscheinlich trotz zwischenzeitlicher Behandlung des Holzes eine mit dem digitalen Messgerät durchgeführte Prüfung auf Belagebenheit nicht bestehen. Schöne Aussichten.
Gruss Hdd