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Alt 05.01.2011, 12:05
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Ich finde das Radarstrahlen-Beispiel schlecht, weil man immer nach dem aktuellen Kenntnisstand gehen sollte (aktuelle Studienlage, aktuell festgelegte Grenzwertdiskussionen usw.). Früher gab es auch, weil man es nicht besser wusste, radioaktives Bier und Mineralwasser im Handel, dem man heilquellenartige Wirkungen zuschrieb usw. Ich denke, dass man in der heutigen Zeit durchaus belastbare Fakten vorlegen sollte, um eine Regeländerung zu stützen/zu bewirken. Bedenken sollte man auch, dass die VOC-Konzentrationen in ppm sich wohl auf das Volumen in der Messkammer beziehen und daher überhaupt nicht mit zulässigen Arbeitsplatz-Konzentrationen usw. vergleichbar sind. Der hinweis auf Schädlichkeit und krebsauslösendes Potential von Substanzen ist natürlich völlig berechtigt, dieses kann miniRAE aber nicht messen, und auch nicht detektierbare Stoffe können krebsauslösend sein und detektierte Substanzen sind es nicht usw.

@hdd
Was ist denn an der Aussage nicht eindeutig, dass die SR in diesem Zweifelsfall so oder so entscheiden können? Damit sollte klar sein, dass Du an einen SR gelangen kann, der den Schläger nicht zulässt. Das Problem könnte werden, wenn der Schläger erst bei einer nach dem Spiel erfolgenden Kontrolle für nicht zulässig erklärt wird, da nützt dann die Einschätzung des SRaT herzlich wenig und wahrscheinlich wirst du dann für den Wettkampf disqualifiziert, zumindest dein letztes Einzel könnte umgewertet werden. Ob die Ankündigung hier, dass du mit diesem Schläger antreten wirst, hilfreich ist, glaube ich eher mal nicht. So könnten deine Gegner erstmal protestieren und dann wird dein Schläger nicht nur vom SRaT angesehen, sondern richtig inspiziert. Viel Erfolg.
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