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Zitat von Schwammbombe
Nein, wenn eine offizielle Nachkontrolle stattfindet, darf der SRaT am Tisch den Schläger gar nicht erst 'untersuchen'. Überlege mal den Fall => SRaT sagt Schläger ok und der Spieler fühlt sich zurecht sicher; Schlägerkontrolle entscheidet später nein. Das geht gar nicht...
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Da bist meiner Meinung nach völlig auf dem Holzweg.
Es besteht die Regel, dass der Schläger dem SRaT und dem Gegner zur Kontrolle vor dem Spiel vorgelegt werden muss. Eine Einschränkung wegen einer angeordneten nachträglichen Überprüfung mit den dafür vorgesehenen Messverfahren besteht nicht.
Wenn ein Schläger bei der Sichtkontrolle durch den SRaT sichtbare Mängel aufweist. Z.B. dass einer der Beläge gar nicht auf der LARC zu finden ist, oder sonstige Mängel aufweist, wird der SRaT den OSR informieren und der kann selbstverständlich einen solchen Schläger sofort aus dem Verkehr ziehen.
Wenn der Schläger die Sichtkontrolle "übersteht", aber dann bei der nachträglichen Messung auffällig wird, kann sich natürlich kein Spieler darauf berufen, dass der SRaT den Schläger zuvor für zulässig erklärt hat. Er kann selbstverständlich Protest beim OSR dagegen einlegen. Wie der die Sache dann beurteilt, dürfte klar sein.