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Alt 10.01.2011, 10:10
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Noppenernie Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

habe heute die Ehre gehabt, bei dem sehr gut organisiertem Turnier (WTTV) teilnehmen zu können. Anwesend war ein etwas älterer, sehr netter und auskunftsfreudiger Oberschiedsrichter.
Ich selber spiele seit Jahren lange Noppen. Ich will mal behaupten, dass ich doch schon recht gut mit langen und auch glatten langen Noppen auskenne, da ich die glatten selber gespielt habe, als sie noch zugelassen waren.

Nun zum Vorfall auf dem Turnier:
Beim Einspielen mit einem Gegner habe ich nach 3 Schlägen festgestellt, dass er recht glatte Noppen haben könnte. Ich ging zu ihm und ging mit dem Ball über die Noppen. Ergebnis: null Widerstand. Ich habe von anderen Spielern, die ebenfalls gegen ihn antreten mussten, gesagt bekommen, dass sie die gleichen Feststellungen gemacht hatten.
Ich ging zum OSR und er "nahm sich der Sache an". Er schlug die Liste mit den z.Zt. zugelassenen Beläge heraus und stellte natürlich fest, dass der Belag in der Liste steht. Das habe ich ihm schon vorher gesagt. Auf meine Frage, was nun passiere, sagte der OSR: "Mehr kann ich nicht machen." "Ein Gerät zur Überprüfung habe ich nicht", fügte er hinzu. Ich konfrontierte ihn mit dem Umstand, dass ich dann ja auch mit einem frisch geklebten, ebenfalls in der Zulassungsliste für Beläge stehenden Butterfly Tenergy oder sonst etwas spielen könnte. Worauf der OSR nur mit den Achseln zuckte.
Kurz: Turnierleitung angesprochen, sie gingen natürlich nach den Feststellungen des OSR und der Spieler durfte mit seinem glatten Noppenbelag weiterspielen.
Der OSR und die Turnierleitung haben vollkommen korrekt gehandelt mMn, weil nach den Regeln darf ein Belag so glatt sein, wie er will, es gibt dort keine Einschränkung bezüglich Reibung.

Die gibt es zwar in dem Technical Leaflet T4, aber der OSR hatte alle Gründe, sie zu ignorieren, wenn er wusste, dass im Technical Leaflet T4 nur Spezifikationen für bereits existierende Regeln stehen dürfen, aber keine Regeländerungen.

Dazu kommt noch, dass der Bord of Directors der ITTF, der diese Spezifikation im Technical Leaflet T4 beschlossen hat, prinzipiell keine Vollmacht hatte, solche Regeländerung überhaupt zu beschließen.

Also sind glatte Beläge legal.
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