@ Frank
Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass mein Vorschlag 100%ig realisierbar ist.
Ein Deutscher kommt für diese evtl. Möglichkeit schon deshalb nicht in Frage, weil er bei einer Spielstärke für die Oberliga sicherlich in der Vorserie in einem anderen Verein gespielt hat.
Bei einem Ausländer, der bisher nicht in einem deutschen Verein gespielt hat, könnte ich davon ausgehen, dass aufgrund der beim Wechseltermin (Ende Mai 2000) bekannten, mittlerweise nachweislich nicht korrekten Ausländerregelung diese von vornherein als juristisch ungültig anzusehen ist.
Und jetzt folgere ich daraus weiter, dass bereits damals eine unbegrenzte Zahl von EU-Ausländern einsetzbar gewesen wäre, hätte es nicht die juristisch falsche Regelung gegeben. Dieses ist, so schließe ich daraus, nur dadurch zu "heilen", wenn der seinerzeit rechtmäßige Zustand unverzüglich wiederhergestellt wird (für solche Situationen gibt es, so glaube ich, einen juristischen Fachbegriff).
Sehe ich das, Ihr lieben Juristen, so falsch?