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AW: Nur noch wenige Noppen mit Textilunterlagen zugelassen?
Nachtrag: Die deutsche Übersetzung auf der DTTB-Seite zur Zeichenerklärung der LARC liefert folgendes:
Zwei übereinander gestellte Kreuze kennzeichnen einen Belagtyp mit Textilfaserverstärkung, der dafür vorgesehen ist, ohne Schaumgummiunterlage verwendet zu werden.
Auch hier ist mit keinem Wort erwähnt, dass Beläge die nicht mit Doppelkreuz gekennzeichnet sind, keine Textilfaserverstärkung haben dürfen.
Da steht noch nicht mal, dass derartig gekennzeichnete Beläge nicht mit Schwämmen gespielt werden dürfen. Da steht nur, dass sie nicht dafür vorgesehen sind.
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