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Alt 17.01.2011, 18:14
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AW: Bezirkspokale und Mädchen in Jungendmannschaften

Zitat:
Zitat von A-Maze-d Beitrag anzeigen
In der WO des TTVWH steht zwar, dass im laufenden Spielbetrieb eine Mädchenmannschaft ab 3 Spielerinnen gemeldet werden muss, aber nichts darüber wie viele Spielerinnen in einer Jugendmannschaft spielen dürfen.
(Annahme: 2, wenn sie die einzigen sind)
Ich kann aus der WO-AB TTVWH nicht herauslesen, dass ab 3 Spielerinnen eine Mädchenmannschaft gemeldet werden muss. Da bei den Mädchen in der Regel mit 4 Spielerinnen gespielt wird wären 3 Spielerinnen auch etwas wenig für eine Mädchenmannschaft.

Die entsprechende Passage aus den WO-AB TTVWH lautet
A 11.7.2 Gemischte Mannschaften der Jugend
Die Bezirke können für ihre Spielklassen Ausnahmen im Sinne von WO A 11.7 beschließen. Dabei sind folgende Eckpunkte zu beachten:
a) Der Einsatz von Mädchen U18 bei Jungen U18 bzw. Mädchen U15 bei Jungen U15 oder U18 ist maximal bis zur Bezirksklasse möglich.
b) Bei Sollstärke +2 ist eine Mädchenmannschaft zu melden.
c) Stammspielerinnen einer Mädchenmannschaft (Nr.1–Nr. 4) dürfen nicht bei den Jungen gemeldet werden.
d) Ersatzspielerinnen einer Mädchenmannschaft (ab Nr. 5) und Spielerinnen, die nicht in einer Mädchenmannschaft aufgestellt sind, können bei den Jungen gemeldet werden.
e) Die Zahl in einem Mannschaftskampf eingesetzten Mädchen darf die Hälfte der Sollstärke einer Jungenmannschaft nicht übersteigen.
Nach WO-AB TTVWH A 11.7.2 b) muss demnach bei 6 oder mehr Spielerinnen eine Mädchenmannschaft gemeldet werden. Die Absätze c) und d) sprechen denke ich für sich.

Absatz e) schränkt dann wiederum die Anzahl der gleichzeitig in einer Jungenmannschaft spielenden Mädchen ein. Unterscheide hier bitte zwischen der Spielberechtigung - d.h. dem Auftauchen auf der Mannschaftsaufstellung - und dem wirklichen Einsatz. Weiterhin könnte der Bezirk, der die Ausnahmeregelungen für seinen Bereich erlässt, ggf. den Einsatz noch weiter einschränken.

Zitat:
Verhält sich das dann auch entsprechend bei Pokalspielen?
Darf man hier auch beide Mädchen dann einsetzen?
Das hängt vom Spielmodus im Pokal ab. Wenn im Pokal mit 4er-Mannschaften gespielt wird, dann ja. Wenn im Pokal (so wie ich es meistens kenne) mit 3er-Mannschaften gespielt wird, dann: nein.

Zitat:
Weder in der WO des DTTB (Darunter fallen doch Pokalspiele?), noch in der WO des TTVWH bzw. der WO des Bezirkes Schwarzwald.
Unter die WO des DTTB fällt aller Spielbetrieb im DTTB. Das heißt, bis hinunter zur Bezirksebene. Weiterhin erlaubt die WO DTTB den Verbänden für ihren Bereich in einigen Punkten eigene Regelungen zu erlassen. Für den TTVWH sind das die Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVWH zur WO des DTTB. Diese gelten für den kompletten Spielbetrieb im TTVWH, also im Mannschaftsspielbetrieb ab Verbandsliga und darunter. Die WO des Bezirks Schwarzwald gilt nur für Spiele in den Spielklassen dieses Bezirks, das heißt in allen Spielklassen unter der Bezirksliga (in der Bezirksliga gilt die Bezirks-WO nicht!). Da der TTVWH in den ihm unterstellten Spielklassen den Einsatz von Mädchen in Jungen-Mannschaften nicht zulässt gehe ich davon aus, dass du vom Bezirkspokal sprichst. Für diesen gelten alle drei genannten Ordnungen.
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