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Alt 17.01.2011, 18:17
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Wenn ich mir die geforderten Prozeduren ansehe, dann entnehme ich daraus, dass Muster eingesandt werden müssen und nach 10 Jahren muss erneut ein Muster eingesandt werden, um sicherzustellen, dass die aktuelle Produktion nicht wesentlich davon abweicht.

Der Beginn des Anweisungstextes hierzu lautet:
Zitat:
Instructions to suppliers of racket coverings
To obtain authorisation (i.e. entering the List of Authorised Racket Coverings) for new types of racket coverings the supplier should submit a completed “Form 1, 2005” - one for each brand of covering along with appropriate samples (one of each colour, rubber only, no sponge) to:
Odd Gustavsen, Oksval Terrasse 30 A, N-1450 Nesoddtangen, Norway.
Von daher gehe ich davon aus, dass hier tatsächlich zwei Exemplare eingereicht werden müssen.

Du findest die Dokumente fürs Zulassungsverfahren incl. Formularen auf der ITTF-Seite, von daher brauchst du gar keine Vermutungen anzustellen. Aus den Formularen geht auch hervor, dass für die halbjährliche Verlängerungen der zulassung nicht erneut Papierkram und Prüfexemplare eingesandt werden müssen. Somit muss sich die ITTF pro Halbjahr mit rund 100 neu zuzulassenden OG praktisch auseinandersetzen. Ich denke mal, dass es Deadlines für die Einsendung gibt und dass man mit geeignetem Instrumentarium diese 100 OG mit allem drum und dran in einer Woche durchtesten kann.

Ich sehe das ganze überhaupt nicht als ITTF-Problem an. Sie kann theoretisch verfolgen, wenn mit ihrem Logo Schindluder getrieben wird (Lizenzrecht oder so), muss sie aber nicht, und sie ist in meinen Augen nicht dafür verantwortlich, was Hersteller, Händler, Nachbehandler, Privatpersonen so auf den Markt hauen. Wie auch - ich kaufe 10 Noppen, verlängere, glätte und härte sie, verkaufe sie als Händler und damit wird es zum ITTF-Problem? Es gibt doch gar kein Konzept eines "ITTF-authorisierten Händlers", der nur normgerechtes Material anbietet. Wie soll so eine Kontrolle aussehen? Soll der Hersteller oder gar die ITTF dafür haften, dass eine Privatperson nicht zugelassene OG herstellt? Nein, es muss so laufen: ein Spieler beschwert sich bei seinem Händler, dass das Material nicht okay ist, der wird die Schuld von sich weisen und muss an den Hersteller herantreten. Sollten sich die Probleme häufen, wird aber ITTF, Hersteller oder Händler eine wie auch immer geartete Qualitätsgarantie abgeben müssen, um den Kunden zu halten.
Sollte einem Hersteller nachgewiesen werden können, dass mit Vorsatz gegen die Regularien verstoßen wird und auf den normalen Vertriebskanälen unzulässiges Material angeboten wird, sollte man das öffentlich machen und die ITTF informieren, was dann allerdings passiert, weiß ich nicht. Schließlich zahlen ja die Hersteller brav ihre Zulassungsgebühren an die ITTF... Insofern besteht da mal wieder ein klarer Interessenkonflikt.

Besonders bedauerlich ist wahrscheinlich der Umstand, dass jetzt erstmal Hinz und Kunz gegen den D'Tecs und die anderen betroffenen Beläge berechtigten Protest einlegen kann/wird, und der arme betroffene Spieler dann erstmal zusehen muss, wo für die (Wieder-)Vorlage des Schlägers einen korrekt dicken D'Tecs auf die Schnelle herbekommt oder zähneknirschend in den sauren Apfel der Bestrafung beißen muss. Da hängen Strafen, Sperren für die Spieler und vereine usw. dran. Eine sehr spannende Geschichte, Imageverlust (evtl. auch finanzielle Verluste) für Hersteller und Händler, deren Fehler die Spieler auslöffeln müssen.

Geändert von Setz-It (17.01.2011 um 18:23 Uhr)
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