Thema: Licht aus...
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Alt 07.02.2001, 11:44
UKausD UKausD ist offline
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UKausD ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)UKausD ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)UKausD ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)UKausD ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
Hallo,

eine Wartezeit bei derartigen Situationen ist in der Wettspielordnung nicht geregelt. Es kommt in einem solchen Fall ganz auf die Situation an. Meine Einschätzung, basierend auf ähnliche Fälle:

Zuersteinmal ist der Gastgeber für das Spielokal und dessen Zustand verantwortlich und das natürlich für das ganze Spiel.

In eurem Fall gehe ich mal davon aus, daß ihr als Gastgeber wusstet, daß das Licht um 22 Uhr erlischt, da das ja wohl an jedem Tag so ist und in eurem Hallennutzungsvertrag oder der Hallenordnung wahrscheinlich vermerkt ist, daß um 22 Uhr Schluß ist. Also hättet ihr dafür Sorge tragen müssen, daß das Spiel rechtzeitig beendet ist (z.B. früher beginnen). M.E. solltet ihr euch bei eurem Gegner bedanken, denn er hätte nicht warten müssen, und beim Hausmeister, daß er das Licht wieder eingeschaltet habt. Hier In Düsseldorf kommt der Hausmeister nämlich nicht mehr und auf diese Art sind schon einige Gäste kampflos zu Punkten gekommen.

Anders sähe es aus, wenn das Licht aufgrund eines Defekts während des Spiels ausgeht. Das wäre höhere Gewalt und das Spiel würde neu angesetzt werden. So z.B. bei einer Bundesligapartie von Borussia Düsseldorf schon einmal geschehen.

Auch noch interessant: Je nach Landesverband und Konkurrenz existieren in der Wettspielordnung Zeiten, zu denen Spiele abgeschlossen sein müssen.

Gruß
Ulrich
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