Zitat:
Zitat von xsportsfreundx
Im Punkt 4.4 der Tischtennisregeln steht folgendes:
"Der dem Griff am nächsten liegende Teil
des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf
unbedeckt oder mit einem beliebigen Material
belegt sein."
Bedeutet dieses, man darf am unteren Teil des Schlägers auch freie stellen haben?
Ich habe nämlich das Problem, dass bei mir immer Belagteile rausbrechen, da beim Aufschlag mein Finger den Belag ganz unten beschädigt.
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Ich habe damit weit größere Probleme. Mein Schlägerblatt ist unten sehr schmal. Wenn ich den Belag normal direkt am Griff aufklebe (ittf Zeichen möglichst weit links), kann man die letzten zwei Buchstaben des Belagnamens rechts nicht mehr lesen. Jeder konnte den Belag zwar identifizieren, aber er wurde auf Meisterschaften bisweilen beanstandet. Also habe ich nun meinen neuen Belag etwa 1 cm höher aufgeklebt. Zwischen Belag und Griff ist damit ein ganzer Streifen frei, der natürlich nicht vollständig von meinen Fingern erfasst wird. Wenn man stur nach den Regeln vorgeht, ist das wohl auch nicht zulässig.
Die einzige Konsequenz ist also, Beläge mit kurzem Namen oder Schläger mit einem am Griffansatz sehr breiten Schlägerblatt zu kaufen.
Gruß Hdd