
21.08.2003, 13:47
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TT-NEWS Süchtiger
Foren-Stammgast 3000
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Zitat:
Original von JanMove:
JanMove
P.S.: By the way, ich weiss nicht wie es heute aussieht, aber damals war die nachträgliche Verweigerung ne ziemlich komplizierte Sache im Vergleich zur herkömmlichen Verweigerung. Da musste man auf ziemlich viele formaljuristischen Dinge achten und ein mehrseitiges Dokument aufsetzen, in welchem die Gewissensentscheidung begründet wird. Dies erforderte die unbedingte Mithilfe einer Spätverweigerungsgruppe, was unter anderem ein Grund dafür war, weshalb ich erst 2 Jahre später verweigert habe. Bei mir wurde das ganze dann zum Glück nach Aktenlage entschieden, hätte aber auch bei Ablehnung zu einer mündlichen Verhandlung führen können!! Naja, eine Gewissensentscheidung begründen zu müssen, halte ich sowieso für den Witz schlechthin.
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Mir kommen gleicht die Tränen!
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