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Alt 26.01.2011, 13:27
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AW: Xiom Vega-Beläge beanstandet - nicht leuchtend rot

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Na ja, selbst das Ausdrucken der betreffenden Farbtabelle nach Munsell ist nicht ohne Weiteres möglich, da die meisten Grafikprogramme den Farbraum gar nicht korrekt darstellen können. [...]
All das ist mir durchaus bewusst. Trotzdem bin ich der Meinung, dass ein solches Handyfoto, dass den Belag und den Ausdruck der ITTF-Farbskala zu "leuchtend rot" gemeinsam abbildet als mögliche Entscheidungshilfe für die Instanz, die dann darüber urteilen muss durchaus brauchbar genug ist.
Im ersten Absatz sagst Du, dass ein korrektes Ausdrucken (nahezu) nicht möglich ist, im zweiten Absatz folgest Du aber, dass ein inkorrekter Ausdruck trotzdem als Entscheidungshilfe herangenommen werden könne?

Zitat:
Ein solches Foto kann man ja schließlich einfach neben eine korrekte Farbskala legen um festzustellen wie gravierend die Farbverschiebungen auf dem Foto tatsächlich sind.
Wenn der RGB-Farbraum des Photos die Farbe nicht abbilden kann, dann hilft auch eine danebengelegte Skala nichts mehr.

Zitat:
Die Spielleitung muss gar nichts umwerten sondern bewerten. Wo steht, dass sie nicht auch einzelne Spiele anders bewerten kann, als es im Spielbericht aufgeführt wurde?
Ich fürchte wir landen hier in einer Sackgasse. Deine Argumentation: alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Meine Argumentation: solange es nicht erlaubt ist, ist es nicht verboten.

Aber welche Bedeutung hätte der Spielbericht noch, wenn die übergeordnete Instanz ohne explizite Regelgrundlage ein Spiel anders bewerten könnte?

Zitat:
Auszug aus A 2:
Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entspricht und der Spieler sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.


Das impliziert nach meiner Auffassung, dass es durchaus möglich ist ein Spiel mit einem vor dem Spiel für unzulässig erklärtem Schläger zu spielen. Wenn der Schläger nicht den ITTF-Regeln entsprochen hat, muss es als verloren gewertet werden. Und das macht dann nach meiner Auffassung nicht der OSR sondern die Spielleitung im Nachhinein.
Und die Spielleitung entscheidet es anhand welcher Kriterien? Richtig, der Entscheidung des OSR, dass das Spielmaterial nicht zulässig ist - eine Entscheidung für die er zuständig ist.

Zitat:
Protestgründe können sein: Verstöße gegen Bestimmungen der Wettspielordnung und der Bundesliga- Ordnung sowie Entscheidungen des OSR/SR, soweit sie keine Tatsachenentscheidungen sind.

Nach meiner Auffassung kann eine irrtümlich getroffene Entscheidung zur Zulässigkeit eines Schlägers keine Tatsachenentscheidung sein.
Tatsachenentscheidung = "der Farbeindruck, den der Schläger hinterlässt, ist nicht leuchtend rot"
Regelentscheidung = "daraus folgt, der Spieler darf mit diesem Schläger das Spiel nicht bestreiten"

Zitat:
Es besteht schließlich kein Grund ein Spiel mit einem aller Wahrscheinlichkeit nach zulässigen Schläger [...]
"aller Wahrscheinlichkeit nach"? Wer entscheidet, was "aller Wahrscheinlichkeit nach" ist?

Zitat:
[...] und der Gegner auch keine Einwände hat, she ich keine Grund, warum das nicht möglich sein soll.
Und was machst Du wenn der Gegner einen Einwand hat? Wieso sollte das Vorgehen von der Meinung des Gegners abhängen?

Zitat:
Dabei bricht er sich keinen Zacken aus der Krone und wird auch ansonsten nicht in der Ausübung seiner Aufgaben gehindert. Das ist für mich ein ganz normaler Vorgang.
Natürlich bricht ein OSR sich "keinen Zacken aus der Krone" wenn ein Protest im Spielbericht eingetragen wird oder etwas anderes protokolliert wird. Nur versuchst Du gerade dem OSR Kompetenzen abzusprechen, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, und sie der Spielleitung zu übertragen. Was sind in Deinen Augen denn dann noch die "Aufgaben des OSR" wenn jede seiner Entscheidungen von der Spielleitung überstimmt werden kann? Ist er nur Protokollant? Dann brauch ich doch auch keinen OSR mehr, dann schick ich einfach jemanden, der das Spiel auf Video aufzeichnet, und die Spielleitung wertet es anschließend ... ? Dafür spiel ich dann den gesamten Mannschaftskampf durch bis alle Spiele gespielt sind, weil ich ja nicht weiß ob das Spiel umgewertet wird?


Zitat:
Wenn z.B. an zwei Tischen von zwei unterschiedlichen Herstellern gespielt werden muss, oder zwei unterschiedlichen Netzen, weil der gastgebende Verein gerade keine anderen zur Verfügung hat, wird auch kein Spiel verhindert werden.
Sofern die Tische nicht den Regeln (ITTR A 1) entsprechen (Maße, Linien, Markierungen etc.) und eine gültige ITTF-Zulassung haben (bei Bundesveranstaltungen), dann würde ich sicher hierauf auch spielen lassen. Wenn ein Tisch nicht den Regeln entspricht, würde darauf nicht gespielt werden. Oder willst Du ggf. alle Spiele, die an dem nicht-regelgerechten Tisch ausgetragen wurden, wiederholen, aber die anderen dafür werten?

Wenn Du schon auf Tische anspielst, dann wäre hier übrigens der passende Vergleich ob die Tischoberfläche "dunkelfarbig und matt" ist oder nicht.

Zitat:
[...] dass gegen offensichtlich falsche Entscheidungen bei der Zulässigkeit von Schlägern
Ach, wir sind schon von "aller Wahrscheinlichkeit nach" zu "offensichtlich" gekommen in der Diskussion?

Zitat:
Für die Zulässigkeit von leuchtend rot kann augenblicklich nur die munsellsche Farbtaffel herhalten. Die sollte ein OSR dann auch zur Feststellung mit sich führen.
Wo bekommt man die Farbtafel denn her? Selbst ausdrucken geht ja (s.o.) offensichtlich nicht ... und wer bezahlt diese?

Zitat:
Ansonsten sollte er so gelassen reagieren wie es Torsten von Bayern aufgezeigt hat.
Wer sagt Dir, dass der betreffende OSR dies nicht getan hat und der Belag vielleicht einfach aus der Entfernung nicht deutlich unterscheibar war?

Zitat:
Vielleicht ist es einfach an der Zeit, dass sich die zuständigen Schiedsrichtergremien der Verbände und des DTTB mal zusammensetzen und für Schlägerkontrollen ohne digitale Messgeräte eine für alle - Spieler und Schiedsrichter - nachvollziehbare Richtlinie verfassen. An diese sollten sich dann alle Schiedsrichter halten müssen.
Gibt es - größtenteils - ja bereits:
http://www.tischtennis.de/media/down..._dttb_2010.pdf
Im Folgenden zeigen wir, wie eine Schlägerkontrolle mit Einsatz einer vollständigen Schläger-Kontrolleinrichtung durchgeführt wird. Im Einzelfall verweisen wir darauf, wie der Test ohne die empfohlenen elektronischen Messgeräte durchgeführt werden kann. (Seite 7)
Allerdings gibt die Richtlinie in der Tat leider nicht vor, wie die Farbe des Schlägers zu prüfen ist.
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