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Alt 21.08.2003, 20:48
MagicBackhand MagicBackhand ist offline
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@ Volkmar

Schön, daß Du wieder dabei bist.

Was Du geschrieben hast, kann mich nicht überzeugen. Letztlich drehen wir uns im Kreis. Mag sein, daß im konkreten Fall Metzler die Folterandrohung auch aus ordnungsrechtlicher Sicht rechtswidrig war. Das ändert aber nichts an dem Umstand, daß sie in anderen Fällen ordnungsrechtlich zulässig ist. Wie ich bereits ausgeführt habe: Spätestens wenn die Voraussetzungen für den finalen Rettungsschuß vorliegen, ist Folter als milderer Eingriff erlaubt ( egal in welcher Konstellation - es geht jetzt nicht mehr um den Fall Metzler ). Was ich zugebe ist, daß die Eingriffsrichtung eine andere ist. Der finale Rettungsschuß richtet sich gegen den aktuellen Handlungsstörer, der die extreme Lebensgefahr gerade verursacht. Die Gefahr wird beseitigt. Im Fall Metzler war Magnus G. auch Handlungsstörer, aber durch seine Folter alleine wäre der kleine Jakob nicht gerettet worden. Insoweit besteht ein Unterschied zu den Standardfällen des fR, da die Gefahr nicht unmittelbar durch diesen kritischen Eingriff beseitigt wird. Nur kann die Folter zwingend notwendig sein, um die notwendigen Informationen zur Gefahrenabwehr zu beschaffen ( Zündmechanismus einer Bombe etc. ). Und wenn dann kein anderes Mittel zur Verfügung steht, dann ist der Staat zum Schutz seiner Bürger sogar verpflichtet, so zu handeln.

Was die Abwägungsfragen angeht: Klar ist die Menschenwürde abwägungsfest. Sie ist in jedem Fall zu berücksichtigen und darf nicht durch andere Rechtsnormen und -güter beschnitten werden. Nur: was ist mit der Menschenwürde der potentiellen Opfer? Diese von vorneherein gar nicht zu beachten, stellt eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Sieh es doch mal aus der Sicht eines Opfers: Du bist vergiftet worden ( das weiß man, das Guft zeigt erste Symptome ). Man weiß nicht, um welches Gift es sich handelt, eine Analyse ist fehlgeschlagen und man kann kein Gegenmittel bekommen ( Zeit zu kanpp, Herstellung zu schwierig, was weiß ich - ist jetzt egal ). Der Täter hat irgendwo zur Sicherheit eine Ampulle Gegengift versteckt. Man weiß aber nicht wo und die Zeit wird auch zu weiteren Erforschungsversuchen zu knapp ( alles hat versagt: Durchsuchung, sämtliche psychologischen Methoden, Geistliche, alles ). Letzte Methode, um an das rettende Gegengift gelangen zu können, ist die Folter des Täters. Was wäre Dein Gedanke, wenn jetzt ein Polizist zu Dir käme und Dich unter Verweis auf die Menschenwürde des Täters nach Deinem letzten Wunsch fragen würde? Würdest Du nicht fragen, was mit Deiner Menschenwürde wäre?

Ich weiß, daß das Beispiel extrem ist. Aber über solche Fälle reden wir hier ja. Deine Menschenwürde gar nicht zu beachten, hieße, sie zu verletzen. DAs darf der Staat nicht. An sich darf er auch die Menschenwürde des Täters nicht verletzen. Was macht man, wenn zwei Verfassungsgüter gleichen Rangs miteinander kollidieren? Man versucht, über die praktische Konkordanz eine Lösung zu finden. Und die kann hier nur so aussehen, daß die Menschenwürde der Täters auch angesichts der Folter hinter Deiner Menschenwürde zurücktreten muß. Denn er bleibt ja am Leben ( wir sind ja hier nicht in irgendwelchen irakischen Kerkern ), während Du sterben müßtest.

Keine Abwägung der Menschenwürde des Opfers bedeutet, diese per se zu negieren. SElbst wenn die Menschenwürde an sich abwägungsfest ist, muß sie doch gegen die Menschenwürde anderer abgewogen werden können.

Volkmar, Verzeih mir die sich anschließende Frage: Für den Fall, daß Du an Deiner Auffassung festhalten willst: Würdest Du sehenden Auges Deinen eigenen Tod in Kauf nehmen? Würdest Du nicht jedes Mittel ausschöpfen, um am Leben zu bleiben?

Und hier fangen die philosophischen Probleme erst an. Es tun sich Fragen auf wie: Wäre das Akzeptieren eines solchen Zustandes durch das Opfer nicht auch ein Selbstmord? Und wie ist Selbstmord zu bewerten? Muß der Staat nicht auch bei einem Selbstmordversuch rettend eingreifen? Und wie kann eine Rettung im o. g. Beispielsfall aussehen?

Das Thema ist wirklich so umfangreich - das wäre echt ne Aufgabe für Diss oder Habil.............
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Gazelle 2.0

Geändert von MagicBackhand (21.08.2003 um 20:52 Uhr)
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