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Alt 30.01.2011, 14:32
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Nicht nur auf Verbandsebene! Siehe A 16.1 der Wettspielordnung:

16.1 Verbandsaufsicht

Die spielleitenden Stellen können bei den für die jeweilige Leistungsklasse zuständigen Sportwarten die Genehmigung zur Anordnung einer Verbandsaufsicht für ein Meisterschafts‐ oder Pokalspiel einholen:

a) auf Antrag eines der beteiligten Vereine und
b) aus eigenem Ermessen, wenn sie davon überzeugt sind, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Meisterschafts‐ oder Pokalspieles nicht gewährleistet ist.

Wird nach a) oder b) von der Staffelleitung nach Genehmigung des zuständigen Sportwartes eine Verbandsaufsicht angeordnet, so hat ein geprüfter Schiedsrichter (mindestens Verbandsschiedsrichter)
die Aufgabe eines Oberschiedsrichters mit allen Rechten und Pflichten vor und
während des Spieles wahrzunehmen. Fahrtkosten und Spesen laut Finanzordnung des WTTV sind vom antragstellenden Verein nach a) bzw. vom Gastgeber nach b) vor Beginn des Spiels zu erstatten.

Es ist ein Oberschiedsrichterbericht auszufüllen und der zuständigen Staffelleitung und dem zuständigen Sportwart spätestens drei Tage nach dem Spiel einzureichen. Die mit Verbandsaufsicht beauftragten Verbandsangehörigen dürfen nicht Mitglieder eines der unmittelbar beteiligten Vereine sein.

Geändert von nevada (23.02.2011 um 09:23 Uhr) Grund: Fullquote entfernt
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