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Zitat von Frank Schmidt
Als sinnvoll definiere ich etwas dann, wenn ich eine Liste von 20 Sonderfällen aufführen kann und zu jedem Fall gesagt bekomme: Fall x findet nach Schema y Berücksichtigung in der Rangliste.
Als nicht sinnvoll definiere ich etwas dann, wenn ich als Antwort auf alle Fragen erhalte "Im Schach funktioniert es ja auch". Vielleicht spiele ich das nächste Ligaspiel mal mit einem Golfschläger, im Golf funktioniert der ja auch.
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Ich weiß nicht, wie lange du dich schon mit verschiedenen Systemen der Ranglisten-Berechnung auseinander gesetzt hat. Meine Erfahrung ist die, dass zu jedem noch so guten Ansatz Fälle konstruiert werden können, die von TT-kompetenter Seite (sofern man da überhaupt einen Konsens finden würde!) als unbefriedigend im Endergebnis bewerten werden könnten. Den Ansatz, sich an ein System anzulehnen, das ein klares mathematisches Grundkonzept bietet und sich in einer Sportart bewährt hat, der man gemeinhin eine gewisse Grundintelligenz zuschreibt, finde ich persönlich naheliegend und werte die grundsätzliche Gemeinsamkeit höher, aus direkten Duellen Bewertungen zu ermitteln, die auch generalisiert werden können als die spezifischen Unterschiede der jeweiligen Sportart.
Grundsätzlich ist das aber in der Tat ein Punkt, den ich teile: es wäre schön, wenn TT-Merkmale zusätzlich Einfluss nehmen könnten. Mir fiele da zwar auf Anhieb nur die Höhe des Sieges ein (die es beim Schach in Grunde nicht gibt), aber das wäre schon etwas, was im TT-Alltag ja gerne zur Bewertung eines Spieles herangezogen wird ("3:0 abgeschraubt" vs. "zu 10 im 5. reingezittert"). Auch darüber hinaus gibt es sicher einige andere Punkte die im eigentlichen Sinnes des Wortes "diskussionswürdig" sind, aber die von dir vermittelte negative (Über)-Zeichnung verstehe ich nicht.
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Zitat von Frank Schmidt
Als sinnvoll erachte ich auch vor allem dann etwas - und da du Informatiker bist, wirst du mir da sicherlich zustimmen können - wenn ich das Pflichtenheft der Software zu Gesicht bekomme und komplexe Testszenarien inklusive Border Line Tests, die Sonderfälle abdecken.
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Ich glaube hier hakt es dann schon eher. Zum einen wüsste ich nicht, warum du als Kunde Einsicht in ein Pflichtenheft erhalten solltest. Das geht in die Richtung deines ersten Beitrags: "verwende nur, was bewiesen funktioniert" und ist dann eher ein Bereich, den ich nicht diskutieren mag.
Zum anderen entzieht sich ein Bewertungs-Algorithmus einer formalen Definition in Bezug auf die Korrektheit. Ich muss dich enttäuschen: es gibt keine "korrekte" Rangliste. Wohl aber (da liegen wir wieder enger beieinander) konstruierbare Grenzfälle, zu denen man prüfen kann, wie das System damit umgeht. Anknüpfend an obiges zeigt es sich aber auch hier, dass es dazu häufig keinen definierbaren Zustand gibt, den das System in diesen Fällen liefern sollte. Beispiele zu typischen Grenzwerten gibt es eine ganze Menge (du wirst selbst viele kennen) - einige sind auch im Rahmen der alten JOOLA/DTTB-Rangliste zur Genüge erörtert worden. Nach meiner Einschätzung schlägt sich das neue Verfahren nicht gerade schlechter was diese Fälle angeht, aber ich muss gestehen, dass ich mir das eine oder andere auch noch (aus reinem Interesse) durch den Kopf gehen lassen möchte.
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Zitat von Frank Schmidt
Aber meiner Einschätzung nach ist es wie immer im deutschen Tischtennis: Glauben ist seliger denn Wissen und Prüfen ist etwas für Ungläubige. Aber wen interessierts - Qualität spielt bei vielen Entscheidungen in dem Bereich eh eine eher nebensächliche Rolle.
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Schon schlimm genug, dass ich diesen "Ergebnisdienst" überhaupt in irgendeiner Form nutzen muss.
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Tut mir leid, aber dem kann ich ohne weitere Information nicht folgen. Ich bin in den Prozess nicht involviert gewesen und kann ihn daher nicht bewerten. Vielleicht weißt du da wirklich mehr als ich, aber diese Verallgemeinerung scheint mir eher Ausdruck einer sehr persönlichen negativen Grundhaltung zu dem Komplex click-tt und myTischtennis zu sein, die ich nicht bewerten kann und möchte, da ich nicht weiß, warum und wie diese entstanden ist.
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Zitat von Frank Schmidt
Das Thema "Ist automatisiertes Auslesen verboten oder nicht" gab es auch im Zusammenhang mit dem Liveticker schon das eine oder andere mal mit dem klaren Ergebnis: es ist weder verboten, noch kann es rechtlich belangt werden - ob es gewünscht ist steht derweil natürlich auf einem anderen Blatt.
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Ich bin kein Jurist, kann mir aber vorstellen, dass da recht viele Details zu beachten sind und ein Vergleich des Live-Tickers mit dem aktuellen Fall fragwürdig sein könnten. Ist aber nur eine Vermutung und bleibe solange dabei, dass dies zumindest für mich nicht trivial und offenkundig ist.
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Zitat von Frank Schmidt
Metasuchmaschinen nutzen das Prinzip, Informationen von anderen Seiten auszulesen, übrigens bereits seit Jahren.
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Ja schon, aber zum einen sagt das nur bedingt etwas über die rechtlichen Grundlagen aus und zum anderen mag durchaus die Art und Weise der Verwendung (reine Weitergabe, Auswertung, Aggregation etc.) und des Kontextes (privat, kommerziell, Lizenzeinschränkungen etc.) eine Rolle spielen.
Viele Grüße,
Christian.