Zitat:
Zitat von Jaskula
Hartz-4 ist kein Almosen, sondern ein rechtsansruch. Das erhaltene Geld gehört dem Empfänger ohne jede Einschränkung. Er kann damit alles legale tun oder lassen, ganz wie er möchte. Wenn er damit zockt, ist es seine Sache. Wenn man nun davon ausgeht, dass ein eventueller Gewinn als Einnahme zu betrachten ist, die anzurechnen ist und daher den Bezug von ALG-2 verringert, dann müsste gleichfalls ein Gewinn bei einem Nicht-Hartz-4-Empfänger als Einnahme betrachtet und von daher versteuert werden. Oder ?
Wenn steuerfrei dann m.E. auch anrechenfrei. Vor allem: Woher weiß das Arbeitsamt eigentlich von einem Lotteriegewinn ?
Und noch was:
Sich darüber zu wundern, dass Arme häufiger Lotto spielen als Reiche zeugt von wenig Fantasie.
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Sehr gut, erspart mir einiges.
@crycorner: wieso ist Lotto eigentlich steuerlich nicht bewertbar?
Was heißt das in bezug auf Gleichbehandlung?
Wieso kann jemand, der dem Dealer jahrelang Einsätze bezahlt denn nicht, wenn dieser im Falle eines Gewinnes diesen zurückfordert, seine Einsätze gegenrechnen? Diese Frage scheint mir grundlegend zu sein.
Erklär' mir das mal wirklich. Und nicht so tumb wie's Peterchen, der ja so dermaßen von der Allgemeingültigkeit seiner Weltsicht überzeugt ist, das er nicht mal merkt, wie emotional er argumentiert.
Übrigens bin ich mir vollkommen bewußt, dass es hier durchaus zwei legitime Auffassungen geben kann; ich mag' aber nicht so gerne falsche Begründungen.
Und: ich hab' noch nicht - auch von Dir nicht - gehört, warum das Urteil denn nun richtig ist.
Denn genaugenommen ist es doch so: der 'gesunde?' Menschenverstand gibt den Richtern ja recht, bei näherem Hinsehen gibt's da aber doch so einiges zu bekritteln...