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Zitat von TT&DT
Hallo, gehts noch? Mir sind diese Maschinen und Schiedrichter erst mal völlig egal. Die Gefühle von Maschinen kann man nicht verletzen - und die Schiris sind alle erwachsen. Und wer kreidet hier eigentlich wem was an? Ausserdem gilt grundsätzlich Folgendes: Wenn eine Person A (Schiris) einer Person B (Spieler) etwas ankreiden will, dann ist A beweispflichtig, für B gilt die Unschuldsvermutung. A muss darlegen, dass seine Anklage ("der Schläger ist nicht regelkonform") hieb- und stichfest ist. Das erscheint nicht sicher, da gibts genügend evidente Zweifel. Aber von B (im Zweifel also einem 13-Jährigen Schüler) zu verlangen, dass er zum Beweis seiner Unschuld hieb- und stichfest belegt, dass die Maschine tatsächlich fehlerhaft ist, ist Humbug und fast schon menschenverachtend. In der Beweispflicht ist immer derjenige, der Sanktionen und Strafen verhängt, also Ankläger und Richter in einer Person ist (und das sind Schiedsrichter in Personalunion) und nicht der Spieler.
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Die Schlägerkontrollen werden nach einem bestimmten festgelegten Verfahren durchgeführt. Dabei sollte man erstmal von funktionierenden Messgeräten ausgehen, sicher ist bei einigen Geräten ein Funktionstest integriert. Nur geschulte Personen dürfen das Gerät bedienen und werden sich von der Einsatzfähigkeit überzeugen. Ein Schläger erfüllt nun ein Kriterium nicht, und wird als unzulässig erachtet. Grund ist meinetwegen ein erhöhter VOC-Gehalt. Normalerweise fragt man sich doch zuerst, ob ein zu hoher VOC-Gehalt irgendwie erklärbar wäre und siehe da, es gibt mehrere Statements dazu, dass fabrikneue Beläge mehr VOC ausdünsten, als erlaubt. Du überspringst diesen Schritt und behauptest, das Messgerät sei nicht in Ordnung. Wie kommst du denn darauf? Wenn das Messgerät kaputt sein sollte, wäre das natürlich absolut unglücklich, bislang habe ich aber keinen Anlass das zu glauben. Zum anderen kreidet überhaupt niemand dem Spieler etwas an - sein Spielmaterial entspricht nicht den Vorgaben und soll nicht gespielt werden. Mit dem "Ankreiden" meinte ich, dass Du die Schuld zuerst bei SR und falschen Messverfahren gesucht hast, obwohl die SR nur die Regelvorgaben beachtet haben und das Messgerät höchstwahrscheinlich in Ordnung gewesen ist. Also: "B" beachtet Regeln und Kontrollvorschriften, benutzt dazu ein korrekt funktionierendes Messgerät und trifft die von den Regeln vorgesehene Entscheidung. "A" kreidet "B" hierfür eine Fehlentscheidung an und verlangt aus Unzufriedenheit über die Entscheidung von "A" den Beweis das alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Nach Deiner Argumentation müsste aber jetzt A die Beweise zusammensammeln. Anders sieht es aus, wenn es Hinweise auf klare Unregelmäßigkeiten bei Regelauslegung, Kontrollen usw. bei "B" gegeben hat, den Eindruck habe ich aber bisher nicht gewonnen.