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AW: 1.KL landsberg
Das könnte ein interessanter Fall für das Sportgericht werden.
Ich sehe die Sache anders (nach Wettsp.ordn. G7):
1. "Solche Mannschaften" kann sich nur auf eine Mannschaft beziehen, die "während der Spielzeit insgsamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt oder nach dem festgesetzten Termin ... zurückzieht." Stellt sich also die Frage: Hat Kaltenberg während der Runde oder rechtzeitig vor der Runde auf die Bezirksliga verzichtet?
2. "im Anschluss an diese Spielzeit" kann sich nur auf die Spielzeit direkt nach dem Nichtantreten oder dem Zurückziehen beziehen (wodurch die Mannschaft in dieser Spielzeit als Absteiger geführt wird). Mit dem einjährigen Aufenthalt in der Kreisliga ist dieser Zeitraum wohl überschritten und ein erneuter Aufstieg sollte möglich sein.
Wo ist mein Denkfehler, juristisch gesehen?
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