Zitat:
Zitat von gurkha
Das könnte ein interessanter Fall für das Sportgericht werden.
Ich sehe die Sache anders (nach Wettsp.ordn. G7):
1. "Solche Mannschaften" kann sich nur auf eine Mannschaft beziehen, die "während der Spielzeit insgsamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt oder nach dem festgesetzten Termin ... zurückzieht." Stellt sich also die Frage: Hat Kaltenberg während der Runde oder rechtzeitig vor der Runde auf die Bezirksliga verzichtet?
2. "im Anschluss an diese Spielzeit" kann sich nur auf die Spielzeit direkt nach dem Nichtantreten oder dem Zurückziehen beziehen (wodurch die Mannschaft in dieser Spielzeit als Absteiger geführt wird). Mit dem einjährigen Aufenthalt in der Kreisliga ist dieser Zeitraum wohl überschritten und ein erneuter Aufstieg sollte möglich sein.
Wo ist mein Denkfehler, juristisch gesehen?
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hast natürlich auch recht. hm,... ich frag nochmal nach, aber die antwort von nils rack war recht eindeutig.
ich weiß nur, dass es den fall schon mal gab, da hat die mannschaft auch zur neuen saison eine liga tiefer gemeldet und durfte auch nicht aufsteigen.
ich kann dir da keine antwort geben wo der denkfehler ist, hab ja selber nach ner antwort gesucht. aber in solchen fällen ist es immer ratsam die kompetenten leute vom bttv zu kontaktieren.
liebe grüsse,
harry