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AW: 1.KL landsberg
Die Regelung der Wettspielordnung ist meines Erachtens eindeutig:
"G 7 Zurückziehung und Streichung von Mannschaften während der Spielzeit
Eine Mannschaft, die während der Spielzeit insgesamt dreimal ein Meisterschaftsspiel kampflos abgibt oder nach dem festgesetzten Termin für die Abgabe der Teilnahmezusage zurückzieht, scheidet aus der betreffenden Spielklasse aus und wird nach Beendigung der Rundenspiele als Absteiger geführt ... Solche Mannschaften dürfen in keinem Fall im Anschluss an
diese Spielzeit wieder in die bisherige Spielklasse zurückkehren, auch nicht gemäß G 5."
Zum Einen ergibt sich schon aus der Überschrift, dass es um das Zurückziehen und Streichen während der Spielzeit geht. Zum Anderen soll die Sanktion Mannschaften treffen, die während der Spielzeit 3x nicht antreten oder erst melden und dann zurückziehen. Aber alles eben während der Spielzeit und wohl als "Strafe", dass der Punktspielbetrieb durcheinander gebracht wurde und man das schon hätte vorher wissen müssen.
Wenn eine Mannschaft während der Spielzeit aber ordentlich die Punktspiele alle macht und dann in der darauffolgenden Saison nach der Spielzeit in einer unteren Klasse meldet (aus welchen Gründen auch immer - so wie zB von tete angeführt meist wg Verlust mehrerer Stammspieler), besteht doch auch nach Sinn und Zweck dieser Regelung keinerlei Anlass für diese Sanktion.
Kein juristischer Denkfehler - gurkha - sondern richtig, was du schreibst.
Harry, entweder ist deine Info vom bttv falsch oder die sind evtl. von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.
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