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Alt 02.02.2011, 13:00
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Du bringst hier Verantwortung des Spielers und Vorgaben an die Hersteller durcheinander. Ich kenne die Richtlinien für die Schlägertests, sie betreffen bloß leider nicht die Hersteller, sondern nur den verantwortlichen Spieler.

Klar kann man als Hersteller entgegenkommend sein und dem Spieler vollständig ausgelüftetes Spielmaterial zur Verfügung stellen. Es gibt aber keine Möglichkeit, den Hersteller dazu zu zwingen, weil in keiner zentralen Regel fixiert ist, dass ein Belag VOC-frei sein muss, erst recht gibt es keine Grenzwerte und auch keine Anweisung, wie diese zu messen wären (unaufgeklebt? Auf einem genormten Testschläger?). Ich bleibe auch für die Schlägerkontrolle dabei, dass eine Kontrollrichtlinie einer Regel nur die Regel selbst umsetzen sollte (das ist bei miniRAE nicht der Fall) und hierarchisch niedriger steht, als die Regel selbst. Wenn die Regel keine Aussage zum Auslieferungszustand von Belägen enthält, kann das nicht über den Umweg der Kontrollrichtlinie einfach mal eingeführt werden, gerade nicht, wenn sich die Kontrollrichtlinie auf einen fertig geklebten Schläger bezieht und man, wie ja mehrfach berichtet, durch längeres Auslüften auch fabrikneue Beläge in einem legalen geklebten Schläger enthalten sein dürfen. Ich habe bewusst nur Teile des T4 zitiert, weil ich nicht auf die Schlägerkontrolle hinweisen wollte, die mit dem Auslieferungszustand der Beläge erstmal nicht direkt etwas zu tun hat, sondern auf den Umstand, dass es erstens bekannt ist, dass neu ausgelieferte Beläge VOC enthalten und das zweitens auch an zentraler Stelle gebilligt/legitimiert ist. Drittens - Grenzwerte und vorgeschriebene Messverfahren für ungeschnittene Neubeläge gibt es keine.

Sinn der Diskussion ist es, dass, wenn das gewünscht wird, eine Regel geschaffen wird, nach der ein neuer Belag in unaufgeklebten Zustand den miniRAE-Test bestehen muss, jedenfalls scheint das die Forderung einiger (auch von Dir, wie ich es verstehe) zu sein.
Diese Forderung ist wünschenswert, ergibt sich aber nicht aus den gängigen Regeln. Wenn man das so haben möchte, muss man die aktuelle Regel ändern und kann dann bei der Gelegenheit die Unzulässigkeit von "Prozessen", die außerhalb des Wettkampfes liegen ("Kleben mit VOC/Tunen/Nachbehandeln ist unzulässig.") in die Unzulässigkeit von Zuständen umwandeln ("Mit VOC geklebtes/getunetes/nachbehandeltes und aus sonstigen Gründen VOC enthaltendes Material ist unzulässig."), gleiches gilt für die Schlägerbeschaffenheit - nicht Kleben mit VOC oder Tunen mit VOC soll verboten werden, sondern ein Schläger soll nur VOC unterhalb einer bestimmten Grenze enthalten dürfen. Damit hätte man mit wenigen Formulierungsänderungen ein besser nachvollziehbares, in sich stimmigeres Regelwerk, und einige meiner Kritikpunkte fallen direkt weg.
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