Zitat:
Zitat von Jaskula
Nachvollziehen könnte ich die Anrechnung ..., ... als Schonvermögen
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Irgendwo hab ich mal gelesen, alles was der Hartz-IV zu Eintritt der Bedürftigkeit besitzt ist Vermögen und es gelten die Grenzen für Schonvermögen. Alles was er nach dem Eintritt der Bedürftigkeit erlangt ist (anrechenbares) Einkommen.
Zitat:
Zitat von Jaskula
Fällt Dir aber nicht auf, dass sich das trotzdem beißt ?
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Wie oben ausgeführt, ich erkenne da nichts, was sich beißt. Die meisten Regelungen, auch bzw. gerade im Steuerrecht, sind bei genauer Betrachtung, korrekt oder zumindest nachvollziehbar
Nicht korrekt, um mal ein gegenteiliges Beispiel zu nennen, ist, dass ein heute 30-jähriger seine Rentenbeiträge (GRV oder Rürup) nur zu ca.70% steuerlich geltend machen kann, später aber 100% versteuern muss. In meinen Augen klarer Fall von Doppelbesteuerung.