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Alt 02.02.2011, 20:59
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Du machst Witze. Die ITTF kann jederzeit jeden Hersteller dazu bringen Beläge nur noch dann ausliefern zu dürfen, wenn der VOC-Grenzwert eingehalten wird.[ Genau dafür ist die ITTF als vorgebende Institution ja da. Das können sie im Übrigen genauso, wie sie darüber entschieden haben, dass einzelne Beläge - aus welchem Grund auch immer - ihre Zulassung verlieren. Sie müssen es halt nur tun. Ein guter Zeitpunkt wäre mit dem erscheinen der nächsten LARC.
Du weißt doch ganz genau, dass es einen solchen Grenzwert für frisch auszuliefernde Beläge nicht gibt. Was soll da genau eingehalten werden? Der Menschenverstand würde vielleicht sagen: "Ein frischer Belag soll auf einem Standardblatt mit VOC-freiem Kleber aufgeklebt werden, miniRAE soll nicht anschlagen." Finde ich ja nicht verkehrt, aber das aus den jetzigen Regeln "rauslesen" zu wollen, geht einfach nicht.
Nach wie vor werden nur Obergummis zugelassen, ein zulässiges Obergummi wird durch die Kombination mit einem unzulässigen Schwamm nicht unzulässig, sondern die Kombination aus beiden wird unzulässig. Bislang ist nur ein Hersteller für Obergummis festzustellen. Es ist nach Regellage kein Problem, dass ein Hersteller OG produziert, die von einem weiteren Hersteller mit einem Schwamm verklebt werden. Hersteller 2 braucht dafür keine Zulassung und muss sich nichtmal identifizieren. Ich wüsste jetzt nicht, warum der Lieferant eines legalen OG büßen sollte, weil der verklebende Hersteller die Regeln missachtet!?

Zitat:
Dann halt noch mal für dich die entsprechende Regel:

B 2.4.2.1 Das Schläger-Kontrollzentrum prüft – nach den auf Empfehlung des Materialkomitees vom Exekutivkomitee festgelegten Richtlinien
und Verfahrensweisen – Schläger, um sicherzustellen, dass
die Schläger allen ITTF-Bestimmungen entsprechen. Dazu gehören
u.a. (Aufstellung ist nicht erschöpfend) Dicke und Flachheit des
Schlägerbeläge sowie etwaiges Vorhandensein schädlicher flüchtiger
Substanzen.
Ja, genau, da wird der Test von fertig zusammengestellten Schlägern beschrieben, nicht seiner noch nicht ausgelüfteten, möglicherweise noch VOC enthaltenden Einzelteile.

Zitat:
Eine Diskussion hier im Forum bewegt gar nichts. Ich kann auch gar nichts fordern. Ich sehe nur die Probleme, die allein dadurch entstehen, dass Beläge mit von Haus aus viel zu hohen VOC-Werten ausgeliefert werden. Ebenso sehe ich die Probleme, die dadurch entstehen, dass es keine zugelassenen Kleber gibt, die nachweislich VOC-frei kleben. Ein "lustiger" Aufdruck "VOC-free" auf einem beliebig daherkommenden Kleber ist da nicht der Weisheit letzter Schluss.
Die Diskussion könnte bewirken, dass der eine oder andere neue Argumente erhält, um zum Beispiel ITTF oder Verband anzuschreiben und sich über die Zustände zu beschweren / konstruktive Regelvorschläge zu machen.
Ein solcher Vorschlag wäre es, den "Endmonteur" von Belägen per Regel zu verpflichten, dass das Spielmaterial in einem definierten Standardszenario direkt zulässig ist. Laut aktueller Regel ist von VOC in nicht festgelegter Konzentration im Belag auszugehen, sagt selbst das T4.
Weniger konstruktiv empfinde ich es, zu behaupten, dass dies sowieso bereits in den aktuellen Regeln enthalten sei, und deshalb keine Regeländerung nötig sei.

Zitat:
Deshalb sollte sich am Besten die ITTF bewegen und den Herstellern abverlangen Beläge nur noch in einem Zustand ausliefern zu dürfen, der diesen Grenzwert einhält. Des Weiteren sollte die ITTF auch Kleber zulassen.
Es ist offiziell nur der Hersteller des OG namentlich bekannt, der Verkleber kann jemand völlig anderes sein. Wer soll da angesprochen werden und die Verantwortung übernehmen? Niemand kann mich daran hindern, selbst eine Firma/Werkstatt aufmache, in der ich separat erworbene OG und Schwämme verklebe und die erzeugten Kombinationen weiterverkaufe.
Damit kann auch jede Privatperson eine eigene Originalverpackung in den Handel bringen. Und die soll dann vor einer miniRAE-Kontrolle bewahren, ja?
So wird das nicht klappen...
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