Zitat:
Zitat von Setz-It
Du weißt doch ganz genau, dass es einen solchen Grenzwert für frisch auszuliefernde Beläge nicht gibt. Was soll da genau eingehalten werden?
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Natürlich weiß ich das. Ich verstehe nur nicht, warum du meinst das auf folgendes zum Besten zu geben:
Du machst Witze. Die ITTF kann jederzeit jeden Hersteller dazu bringen Beläge nur noch dann ausliefern zu dürfen, wenn der VOC-Grenzwert eingehalten wird.[ Genau dafür ist die ITTF als vorgebende Institution ja da. Das können sie im Übrigen genauso, wie sie darüber entschieden haben, dass einzelne Beläge - aus welchem Grund auch immer - ihre Zulassung verlieren. Sie müssen es halt nur tun. Ein guter Zeitpunkt wäre mit dem erscheinen der nächsten LARC.
Ich hab ganz bestimmt kein Interesse daran mich von dir in Diskussionen über Haarspaltereien verwickeln zu lassen. Die Fakten sind klar. Beläge werden mit viel zu hohen VOC-Werten ausgeliefert. Spieler werden in die Pflicht genommen dafür Sorge zu tragen, dass die geforderten VOC-Grenzwerte eingehalten werden. Die Hersteller von Belägen allerdings nicht. Das die Hersteller von der ITTF in die Pflicht genommen werden können, wirst du sicherlich nicht bestreiten. Dazu ist auch keine Regeländerung nötig. Es reicht völlig aus, dass das zuständige Equipment Committee oder Board of Directors die Zulassung entzieht, wenn die Herrsteller nicht bereit sind die Beläge nur mit den für die Sportler gültigen VOC-Grenzwerten auszuliefern. Eigentlich ist es erschreckend einfach für die ITTF nach den jetzt schon gültigen Bestimmungen von den Herstellern genau das einzufordern. Schau einfach mal in die von dir gern zitierte racket coverings technical leaflet T4:
8. Withdrawal of authorisation of racket coverings
It should be noted:
1. that the Equipment Committee has been instructed to deny
authorisation to any racket covering that it deems detrimental to the
sport,
2. that Board of Directors (BoD) has the right to withdraw the
authorisation of any racket covering at any time, if it finds it
detrimental to the sport (The Law 3.2.1.1),
Wie man in T4 ebenfalls nachlesen kann, müssen Hersteller sogar ein Exemplar des Belages mit dem dicksten Schwamm zur Zulassung eingereichen. Wie ich es verstehe original verpackt um zu überprüfen ob die VOC-Grenzwerte eingehalten werden.
1. The supplier should submit the following:
one top sheet sample of each colour- with no sponge,
one complete racket covering – any colour - with the thickest
sponge to be marketed; packed as it will appear in the market (for
VOC test, ref. C.10),
Ich hoffe, dass sich damit jede weitere Diskussion mit dir über Regeln und Bestimmungen zu diesem Thema erübrigen.