Zitat:
Zitat von tt-trommler
Die gesetzliche Verordnung gilt auch für alle Importe nach Europa und ein Gesetz steht nun einmal über allen Regularien eines Verbandes.
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Gut, dann wird eine Importbestimmung verletzt, ich glaube nicht, dass es Aufgabe eines Schiedsrichters ist, Im- und Exportbestimmungen und das internationale Handelsrecht anzuwenden. Höchstwahrscheinlich würde sich dadurch ein Händler strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, das hat aber keine Konsequenz für den Spieler, der damit antritt. Wenn ein solcher Belag wie auch immer beim Wettkampf landet, können nur noch die TT-Regeln angewendet werden, das meinte ich, auch wenn Du mit Deinem Argument völlig recht hast. Gleiches gilt für gestohlene Beläge, um mal ein ähnliches Beispiel zu bringen. Diebstahl von Belägen ist verboten, trotzdem gehört es nicht zum Aufgabenbereich des SR, die legale Herkunft des Belages zu überprüfen.