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Zitat von Brett13
Leider hat das den bekannten Haken, dass Beläge von Haus aus VOC auf der Oberfläche ausdünsten (können) und erst mal von den Spielern in einen Zustand gebracht werden müssen, der den Grenzwert einhält. Dazu gibt es nicht mal verbindliche Handlungshinweise.
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Das war ja eine ziemlich schwere Geburt, mehr versuche ich doch gar nicht zu sagen. Du hingegen behauptest, dass es irgendwelche Richtlinien für Hersteller gibt, wie das Material auszuliefern ist. Das stimmt nicht, insofern finde ich eher
Deinen Standpunkt spitzfindig und haarspalterisch, so etwas in die Regeln hineinlesen zu wollen. Die Kontrollrichtlinien beziehen sich auf einen fertiggestellten Schläger (z.B. nach empfohlenem Auslüften aller Einzelkomponenten), nicht auf die fabrikneuen Komponenten des Schlägers. Genauer kann ich es nicht erklären. Man kann Hersteller und Händler darum
bitten, dass sie nur noch miniRAE-taugliches Material an den Endkunden verkaufen, laut Regeln fordern kann man es nicht. Wie man sieht, pfeift der eine oder andere Hersteller darauf, sogar vertrauenswürdige etablierte Firmen - bei der aktuellen Regellage gibt es bloß leider für den Spieler keine Möglichkeit, die in den Regeln verankerte Eigenverantwortung auf Handel oder Hersteller abzuwälzen. Somit kommt bis zur Regeländerung wohl eher das Ausüben von Druck auf die Hersteller über eine schwarze Liste infrage, in der zu lange Noppen, zu dicke Beläge, Beläge mit zuviel VOC fürs miniRAE usw. öffentlich gemacht werden. Da der Großteil der Spieler kaum oder gar nicht kontrolliert wird, dürfte das für den Markt leider kaum etwas ausmachen und daher ist der Anreiz für den Hersteller, ohne Regeländerung etwas an der Auslieferung zu ändern, relativ gering. D'tecs-Spieler, bei denen nie die Dicke nachgemessen wurde, spielen und kaufen die Beläge weiter, FT-Beläge werden in unteren Klassen weiter gespielt usw.
Somit läuft es darauf hinaus, dass ein Spieler ab einer bestimmten Spielklasse unglücklicherweise selbst für zulässiges Material sorgen muss. Ein Umsteigen auf Klassiker und kürzere Noppen wäre eine ganz pragmatische Lösung, durch die Kontrollen zu kommen, wenn einem der Zugang zu teuren Messgeräten fehlt. Ob das dem Spieler zumutbar ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Oder die Hersteller liefern arrogant gegen Aufpreis garantiert regelkonforme Varianten ihrer Beläge aus.
Frischkleben kann das miniRAE auch detektieren, die VOC dampfen auch durchs OG ab, wie Tuner auch, sonst könnten sie auch das Zellulargummi nicht durchdringen. Oberflächentuning wird teilweise auch mit Substanzen durchgeführt, die sehr schnell verdunsten und schnell nicht mehr nachweisbar sind.
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Zitat von wabe
Ich glaube immer noch, dass die Regeln einfach nicht vollständig sind. Denn es gibt zwar eine Positiv-Liste der erlaubten Schläger. Die sind aber dann EIGENTLICH wieder nicht erlaubt, da nicht auf den wichtigen Ausdünstungswert geprüft. Was denn nun?
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Es gibt nur eine Liste von zugelassenen Obergummis, Definition und Dicke von Schwamm und Obergummi. Eine Positivliste für Kombinationen aus Obergummi und Schwamm gibt es nicht. Grenzwerte für Schwämme oder Kombinationen aus Obergummi und Schwämmen gibt es nicht. Grenzwerte für fertig gestellte Schläger gibt es, das ist alles.
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Warum lässt sich die Liste denn nicht um diesen Wert ergänzen? Dann hat man zumindest einen Großteil der Probleme schon mal vom Tisch.
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Dieser Grenzwert müsste per Regel neu eingeführt werden, da es ihn bislang nicht gibt. Damit müsste aber auch die Obergummi-/Schwamm-Kombination näher beschrieben werden, was bislang nicht der Fall ist. Fazit: Um eine VOC-Regel für fabrikneue OG-/Schwamm-Kombis einzuführen, müssen neue Regeln eingeführt und alte abgeschafft/umformuliert werden. Das müsste dann vom entsprechenden Gremium erstmal beschlossen und veröffentlicht werden, vermutlich wird die Industrie sich für so eine gravierende Änderung eine großzügige Übergangszeit ausbitten, in der Zwischenzeit besteht das Problem weiterhin fort.
Bislang können OG und Schwamm für viele Beläge separat erworben und frei verklebt werden, damit reicht es nicht, die OG-Hersteller mit Auflagen zu kontrollieren, da praktisch jeder verkleben darf und dafür keine Zulassung braucht.
Eine Möglichkeit wäre, dass Hersteller als Werbeargument die sofortige Spielbarkeit ihres Belages ohne miniRAE-Probleme anpreisen, dafür müsste aber auch ein spezielles fälschungssicheres Erkennungsmerkmal, dass es sich um eine "vom OG-Hersteller authorisierte Kombi" handelt, geschaffen werden.
Alles nicht so einfach...