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Alt 03.02.2011, 15:09
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Ja, bin von einem alten T4 ausgegangen, habe übersehen, dass im September 2010 ein neues rausgekommen ist. Auch in der aktuellen Version, wie man einen Belag zulassen soll steht folgendes drin:

Zitat:
To obtain authorisation (i.e. entering the List of Authorised Racket Coverings) for new types of racket coverings the supplier should submit a completed “Form 1, 2005” - one for each brand of covering along with appropriate samples (one of each colour, rubber only, no sponge)
Also ein neuer Widerspruch zwischen Einreichungsprozedur und T4, naja egal.
In der T4-Version davor stand explizit drin, dass man keine Schwämme einsenden soll. Das ist jetzt neu. Okay, Punkt für Dich, aber das gilt leider nur für nach dem September 2010 neu zuzulassende Beläge. Fakt ist, dass es eine Vielzahl von Belägen gibt, die nach alten T4-Versionen zugelassen worden sind und nicht erneut eingesandt werden müssen, für die es keine genehmigten Schwammkombis gibt und die nicht auf VOC vermessen worden sind oder werden. Im aktuellen T4 ist auch kein maximaler VOC-Wert angegeben, sondern es steht etwas nebulös drin, dass die eingesandte Kombination als Referenzwert dafür benutzt wird, ob eine zusätzliche Nachbehandlung stattgefunden hat.

Zitat:
We are asking for one thing here: one complete racket covering (a
complete racket covering of any colour) with the thickest available sponge
of each brand on LARC, in a parcel as it is presented to the market – in a
plastic bag or similar. This will be our reference sample for our testing of
VOC and thickness.
Welche Konsequenzen ein hoher oder niedriger VOC-Wert bei der Einreichung hat, ist nirgends beschrieben, daher gehe ich davon aus, dass es keine Richtlinien hierfür gibt und der VOC-Gehalt eines Schwammmusters egal ist und vielleicht als Referenz für spätere Chargen benutzt werden kann.

Auch wenn das beschriebene Einreichungsprozedere vom T4 abweicht:
Wie erkenne ich als Kunde, dass meine OG-/Schwamm-Kombi die zugelassene ist (die Schwammfarbe wird ja interessanterweise im T4 explizit ausgeklammert
Zitat:
The LARC now omits all reference to sponge colours.
) oder die Kombi nicht aus einer Zeit stammt, als diese Zulassung noch nicht erforderlich war. Es ist ja nicht so, dass früher zugelassene Beläge ihre Zulassung verloren haben und von einer generell verlangten Neueinsendung von Mustern zur neuerlichen VOC-Bestimmung habe ich auch nichts gehört.

Damit bleibt dem Hersteller bis auf weiteres wie bisher die Möglichkeit, früher (vor September 2010) zugelassene OG mit Schwämmen beliebigen VOC-Gehalts auszuliefern oder bist Du da anderer Meinung und wenn ja, warum?
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